Ausgabe 12/2009
Zentrale Ausforschung Beschäftigter
Anfang kommenden Jahres wird der elektronische Entgeltnachweis, kurz Elena, eingeführt. Das steht seit Ende März dieses Jahres fest. Mit dieser bundesweiten Datenbank soll es zum Beispiel einfacher werden, Arbeitslosengeld zu beantragen. Denn statt der vom Arbeitgeber erstellten Arbeitsbescheinigung wissen die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagentur in Zukunft mit einem Blick in die Datenbank, wie viel der Antragstellende zuvor verdient hat. Ähnlich soll auch der Antrag auf andere Sozialleistungen einfacher werden (ver.di PUBLIK berichtete in Ausgabe 10_2008).
So weit, so gut. Doch kurz vor der Einführung des Systems ist bekannt geworden, dass in dem Datenbogen bei Fehlzeiten auch angegeben werden muss, ob der Grund vielleicht ein unrechtmäßiger oder ein rechtmäßiger Streik war. Zudem sollen Gründe von Abmahnungen, mögliches Fehlverhalten oder Kündigungsgründe abgefragt werden. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske kritisiert das scharf: "Ein ursprünglich sinnvolles Projekt wird durch diese aberwitzige Datensammelwut ins absolute Gegenteil verkehrt. Elena erweist sich als schwarzes Loch, das Streikrecht, Persönlichkeitsschutz und arbeitsrechtliche Standards bedroht." Der Datenbogen sei inakzeptabel, insbesondere die Frage nach Streiks. "Es liegt nicht im Ermessen des Arbeitgebers zu entscheiden, ob ein Streik rechtmäßig ist. Absolut skandalös sind auch die Fragen zum Kündigungsschutz", sagt Bsirske. Er erwarte von der Bundesregierung, den Bogen zurückzuziehen und zu überarbeiten. "Außerdem prüfen wir sämtliche Klagemöglichkeiten gegen den Datenkatalog. Dabei arbeiten wir eng mit den Datenschutz-beauftragen des Bundes und der Länder zusammen", so Bsirske weiter. hla