Ausgabe 01/2010-02
Bayern als Pate
Mit dem Entwurf eines Versammlungsgesetzes ist die bayerische Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht so gut wie gescheitert. Zwar steht die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aus, aber in einer Eilentscheidung hatten die Richter bereits vor gut einem Jahr deutlich gemacht, dass sich weite Teile des Gesetzes nicht mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Versammlungsfreiheit decken. Mittlerweile gibt es einen weiteren Entwurf für ein Versammlungsgesetz, diesmal von der schwarz-gelben Landesregierung Niedersachsens. Klar erkennbar ist, dass der bayerische Entwurf hier Pate gestanden hat - trotz der Eilentscheidung der Karlsruher Richter, trotz der noch ausstehenden Hauptsacheentscheidung. Die niedersächsische Landesregierung will ihn noch vor der Sommerpause verabschieden. Mit der Föderalismusreform war die Regelung des Versammlungsrechts im Herbst 2006 den Ländern übertragen werden. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) und den Landtagsfraktionen ihre Eckpunkte für das neue Versammlungsrecht übergeben. Das neue Gesetz soll nach Ansicht der Gewerkschaften "einen praxisnahen und versammlungsfreundlichen Rechtsrahmen schaffen, der den Schutz der Versammlungsfreiheit nicht an Verwaltungsgerichte und das subjektive Ermessen lokaler Ordnungshüter delegiert", heißt es dazu in einer Pressemitteilung des DGB Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt. hla