Ausgabe 01/2010-02
Mängel beheben
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat Ende Januar Verfahrensfehler bei der Verordnung zum Post-Mindestlohn festgestellt. Damit ist dieser aber nach Meinung der stellvertretenden ver.di-Vorsitzenden Andrea Kocsis nicht aufgehoben. Sie fordert die Bundesregierung auf, ihn neu zu verordnen: "Die bemängelten Formfehler müssen geheilt werden." Das BVerwG hatte festgestellt, dass das Bundesarbeitsministerium beim Zustandekommen des Mindestlohn versäumt habe, den Post-Konkurrenten die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Damit seien sie in ihren Beteiligungsrechten verletzt worden. Geklagt hatten mehrere private Konkurrenten der Deutschen Post AG und der Arbeitgeberverband BdKEP. Zustande gekommen war der Mindestlohn auf der Basis eines Tarifvertrags, den ver.di mit dem Arbeitgeberverband Postdienste e. V. abgeschlossen hat. Er sichert den 200 000 Beschäftigten der Branche Mindeststundenlöhne zwischen 8,40 und 9,80 Euro. Das BVerwG habe, so Kocsis, den Postmindestlohn als geeignetes Mittel bestätigt, um Lohndumping in der Briefbranche zu verhindern. "Mit dem Mindestlohntarifvertrag haben wir unsere Aufgabe erfüllt, die Beschäftigten der Briefdienstleister angesichts der sich verschärfenden Wettbewerbsbedingungen vor Wettbewerb zulasten ihrer Einkommensbedingungen zu schützen", sagte die Gewerkschafterin. Weil auch die Politik die Gefahr eines Unterbietungswettlaufs bei den Löhnen erkannt habe, sei die Branche zeitgleich mit der Öffnung des Marktes auch für ausländische Postgesellschaften ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen und der Weg für einen branchenspezifischen Mindestlohn bereitet worden. Dieser müsse nun weiter verfolgt werden, wolle die schwarz-gelbe Regierungskoalition sich nicht dem Vorwurf aussetzen, die Beschäftigten im liberalisierten Briefmarkt der Ausbeutung auszuliefern und Steuergelder für unsinnige Sozialsubventionen hinauszuwerfen. Red Az 8 C 19.09