Zum 1. Januar 2010 ist der ver.di-Beihilfeverein gegründet worden. Er regelt alle Leistungen in dem Falle, dass ein ver.di-Mitglied in der Freizeit einen Unfall erleidet. Der Leistungsumfang ist gegenüber der bis Ende 2009 geltenden Freizeitunfallversicherung unverändert geblieben und nun in einer Beihilfeordnung geregelt worden. Eine Änderung ergibt sich allerdings für Mitglieder der Gründungsgewerkschaft ÖTV. Sie hatten in der ÖTV die Möglichkeit, einen Zusatzvertrag abzuschließen, der auf dem Gruppenvertrag der Freizeitunfallversicherung basierte. Dieser Zusatzvertrag hat nun keinen Bestand mehr. Die betroffenen Mitglieder sind jetzt persönlich schriftlich von dem Versicherungsunternehmen Generali, mit dem der Vertrag abgeschlossen worden ist, darüber informiert worden. Alternativ haben diese Mitglieder die Möglichkeit, über den ver.di-Mitgliederservice einen privaten Unfallversicherungsvertrag abzuschließen. Er ist auf ihren persönlichen Bedarf abgestimmt. Sie erhalten ihn zu ver.di-Vorteilskonditionen. Betroffene Mitglieder, die daran Interesse haben, können sich bei der Hotline 01802 / 22 22 99 (6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunknetzhöchstpreis 42 Cent) informieren oder eine E-Mail an kontakt@verdi-servicegmbh.de schicken. Mehr Infos unter www.verdi-mitgliederservice.de