Faktorverfahren für Ehepaare

LOHNSTEUERTIPP | In diesem Jahr werden von den Gemeinden keine neuen Steuerkarten mehr an die Bürger verschickt. Bereits ab 2011 sollte ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer eingeführt werden. Da sich die Umstellung verzögert und stufenweise eingeführt wird, gelten die Steuerkarten des Jahres 2010 nun auch noch für 2011. Für alle Änderungen und Eintragungen soll ab 2011 ausschließlich das Finanzamt zuständig sein. Trotzdem besteht auch in diesem Jahr noch bis zum 31. Dezember die Möglichkeit, die Angaben auf der Steuerkarte bei der ausstellenden Gemeinde ändern zu lassen. Das ist häufig sinnvoll, da die richtige Steuerklassenkombination Einfluss auf den ausgezahlten Monatslohn hat und oft auch die Grundlage für bestimmte Lohnersatzleistungen bildet. Zusätzlich besteht im laufenden Jahr einmal die Möglichkeit, direkt beim Finanzamt die Steuerklassenkombination, Freibeträge, Kinderzahl oder weitere Angaben ändern zu lassen.

Neu eingeführt wurde ab dem 1. Januar 2010 das so genannte Faktorverfahren. Ehepartner mit Arbeitslohn können neben der bisherigen Wahl zwischen der Steuerklassenkombination III/V und IV/IV eine dritte Variante wählen: Bei der Kombination IV-Faktor/IV-Faktor wird erreicht, dass bei beiden Ehepartnern mindestens die jedem persönlich zustehenden Abzugsbeträge schon beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (dadurch wird bereits beim Lohnsteuerabzug ein Quasi-Splitting-Verfahren durchgeführt). Anträge sind direkt an das Wohnsitzfinanzamt zu stellen. Ob das Faktorverfahren sinnvoll ist, lässt sich mit Hilfe eines Rechenprogramms der Finanzverwaltung im Netz überprüfen:

https://www.abgabenrechner.de

Infos unter lohnsteuerservice@verdi.org und www.mitgliedernetz.verdi.de