Gewerkschaftsrechte gestärkt

URTEIL | Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Demonstrationen auch auf Geländen wie dem des Frankfurter Flughafens erlaubt sind. Dort dürfen künftig Demontrant/innen ungestraft protestieren und Flugblätter verteilen. Damit gab das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds der "Initiative gegen Abschiebung" statt. Ihr hatte der Flughafenbetreiber Fraport AG Flughafenverbot erteilt. Die unteren Gerichtsinstanzen hatten dies bestätigt. Die Anteile der Fraport AG sind mehrheitlich in öffentlicher Hand. Das Bundesverfassungsgericht stellte daher eine unmittelbare Grundrechtsbindung der Fraport AG fest. Diese gilt nach ver.di-Ansicht auch für gemischtwirtschaftliche Unternehmen wie die Deutsche Post AG oder die Deutsche Telekom AG.

Außerdem sah das Gericht in dem Verbot eine Einschränkung des im Grundgesetz verankerten Versammlungsrechts und der Meinungsfreiheit. Das bedeutet für ver.di, dass jetzt auch Aktionen im Zusammenhang mit Streiks an Flughäfen stattfinden können. Dabei ist es bisher immer wieder zur Androhung von Hausverboten und Platzverweisen gekommen. Nach Ansicht von ver.di gilt die Entscheidung auch für Orte des "allgemeinen kommunikativen Verkehrs", also unter freiem Himmel oder in öffentlich zugänglichen Räumen. Offen ist noch, inwieweit sie auch für privatrechtlich betriebene Einkaufszentren gilt. AZ 1 BvR 699/06


Geringe reale Erhöhungen

MINDESTLOHN | Zwölf EU-Staaten haben Anfang 2011 ihre gesetzlichen Mindestlöhne erhöht. Zwei weitere hatten diesen Schritt schon im Herbst 2010 vollzogen. Das geht aus dem Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Allerdings stand die Mindestlohnentwicklung in vielen Ländern "nach wie vor unter dem Vorzeichen der Krise", so Thorsten Schulten, Tarifexperte des WSI. Die nominalen Erhöhungen fielen meist geringer aus als in den Vorjahren. Nach Abzug der Inflation waren die Zuwächse bestenfalls bescheiden, in einigen Ländern verloren die Mindestlöhne trotz Anhebung real an Wert.

www.boeckler.de


Auf dem Laufenden

SOZIALWAHL | Wer die Sozialwahl nicht verpassen möchte, kann sich für ver.dis SMS-Alarm zur Sozialwahl registrieren lassen. Dazu muss man eine SMS an die Nummer 84343 senden. Im Text müssen das Stichwort Sozialwahl sowie Vorname, Nachname, Postleitzahl stehen. Dafür werden nur die Kosten fällig, die der eigene Provider für den Versand einer SMS in Rechnung stellt. Dann erhält man per SMS eine Information zu dem Zeitpunkt, an dem die Wahlunterlagen verschickt werden. Das wird voraussichlich Ende April sein. Eine Woche später kommt eine zweite SMS mit der Frage, ob man schon gewählt hat. Denn bis zum 1. Juni müssen die Wahlunterlagen beim Träger eingegangen sein. Gewählt wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bei der Techniker Krankenkasse, der Barmer GEK, der KKH Allianz, der DAK und der hkk . Bei weiteren Trägern werden die Versichertenparlamente in Friedenswahlen gewählt. Die Kandidaten rücken dort ohne weitere Wahl ins Versichertenparlament.

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