Mit einer eigenen Version des Liedes Oh Susanna hat ver.di Hessen im hessischen Landtag einen stimmgewaltigen Auftakt für den Kampf gegen die Schuldenbremse geschafft. Die Landesregierung reagierte mit Anzeige und Hausverbot, aber die Gewerkschafter/innen haben es erreicht, dass das Thema in Hessen öffentlich geworden ist. Denn am 27. März sind die Wähler/innen in Hessen aufgerufen, sich bei den Kommunalwahlen zugleich für oder gegen die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung auszusprechen. Damit ist Hessen das einzige Bundesland, dass seine Wähler/innen dazu befragt, alle anderen Bundesländer überlassen diese Entscheidung ihren Länderparlamenten.

Verankert ist die Schuldenbremse mittlerweile im Grundgesetz. Sie bedeutet, dass Bund und Länder ab 2016 beziehungsweise 2020 keine oder nur noch geringe neue Schulden machen dürfen. ver.di kritisiert das. Der Staat hat seine Einnahmen über Steuersenkungen für Vermögende, Unternehmen und bestimmte Lobbygruppen selbst geschwächt. Außerdem verzichtet er auf Einnahmen, zum Beispiel aus einer Vermögens- oder Erbschaftssteuer. Wen der Verzicht auf neue Schulden treffen wird, zeigt sich schon in dem von der schwarz-gelben Bundesregierung verabschiedeten Sparpaket. Langzeitarbeitslosen wurden unter anderem das Elterngeld und Qualifizierungen gestrichen, dem öffentlichen Dienst droht weiterer Personalabbau. "Mittlerweile bekommen wir Unterstützung aus der Mitte der Gesellschaft", sagt ver.di-Landesleiter Jürgen Bothner. Auch an der Basis der Parteien rege sich jetzt Widerstand. Bothner hofft, dass sich am 27. März eine breite Mehrheit der Hess/innen gegen die Schuldenbremse ausspricht. hla

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