Rechtsmittel eingelegt

VERFASSUNGSSCHUTZ | Der Rechtsstreit um die jahrzehntelange Dauerüberwachung des Bremer Menschenrechtlers, Publizisten und Rechtsanwalts Rolf Gössner (63) geht weiter: Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat jetzt ein von Gössner erstrittenes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln angefochten. Der parteilose Linke ist Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Autor geheimdienstkritischer Bücher und Aufsätze. Das BfV hatte Gössners Aktivitäten von 1970 bis 2008 überwacht - wegen angeblicher Kontakte zu linksextremistischen oder entsprechend beeinflussten Organisationen und Medien. Gössner erfuhr davon durch eine eigene Anfrage beim BfV. Als er dagegen klagte, beendete das Amt 2008 vor Prozessbeginn die Überwachung. Nachträglich stellten die Kölner Richter kürzlich fest, dass die Beobachtung ein rechtswidriger "schwerwiegender Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen" sei (siehe auch ver.di PUBLIK 3_2011). Doch das BfV hat gegen das Urteil jetzt Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.


Geld sinnvoll einsetzen

STEUEREINNAHMEN | Der Arbeitskreis Steuerschätzung erwartet deutliche Mehreinnahmen für die kommenden Jahre. Deshalb forderte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki eine Lockerung der Sparmaßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik und finanzielle Hilfe für die Kommunen: "Wir sagen: Nutznießer müssen diejenigen sein, die die jüngsten Sparbeschlüsse am härtesten treffen: Arbeitnehmer/innen, Arbeitslose und die Kommunen." Der finanzielle Druck auf die Arbeitsmarktpolitik durch die massiven Kürzungen habe bereits dazu geführt, dass die Betroffenen noch weniger Förderung bekommen, als richtig und notwendig wäre.