NSU-Prozess simultan übertragen

Presse | Ende April sind die 50 festen Plätze für journalistische Beobachter/innen des NSU-Prozesses verlost worden. Verhandelt wird gegen Beate Zschäpe und vier weitere mutmaßliche Unterstützer/innen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). "Mit dem Losverfahren hat das Oberandesgericht München zwar die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt und auch ausländischen Medien die Möglichkeit eröffnet, sich ein eigenes Bild von dem Prozess zu machen, doch das Losverfahren zeigt ein weiteres Mal, dass das eigentliche Problem, nämlich die von Anfang an nicht ausreichende Anzahl von Pressearbeitsplätzen, damit überhaupt nicht gelöst werden kann", sagte Cornelia Haß, Geschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di. Es sei nicht akzeptabel, dass nun große überregionale Medien keine Möglichkeit haben, den Prozess zu verfolgen. Sie forderte die simultane Übertragung in einen separaten Presseraum. Rechtsexperten des Bundestags halten das für unzulässig, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält eine Übertragung innerhalb des Gerichtsgebäudes hingegen für möglich. Der Prozess soll am 6. Mai, nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe der ver.di publik, in München beginnen.


Keine wirksame Kontrolle

Mindestlohn I | Mindestlöhne gibt es in Deutschland derzeit nur in 13 Branchen. Mehr als 10.000 Unternehmen müssten ihn zahlen. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag geht jedoch hervor, dass Mindestlöhne in einigen Branchen eher nur auf dem Papier zu stehen scheinen. So seien 2012 in der Bauwirtschaft 1690 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den Mindestlohn eingeleitet worden. In der Pflege waren es 50 Verfahren. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn beim Zoll, der für die Überwachung des Mindestlohns zuständig ist, fehlt das Personal für flächendeckende Kontrollen. Außerdem fehlen ausreichende Sanktionen. Verstöße gelten nicht als Straftat und werden allenfalls mit Bußgeldern geahndet.


Jeder Schnitt hat seinen Preis

Friseur/innen verdienen mehr, Dumping ausgebremst

Mindestlohn II | ver.di hat sich mit der Tarifgemeinschaft des Zentralverbands des deutschen Friseurhandwerks und den Landesinnungsverbänden auf wesentliche Eckpunkte für einen Branchenmindestlohn geeinigt. Danach sollen den Friseur/innen in Westdeutschland vom 1. August 2013 an mindestens 7,50 Euro pro Stunde gezahlt werden, im Osten 6,50 Euro. Nach einer weiteren Erhöhung zum 1. August 2014 steigt der Betrag zum 1. August 2015 auf bundesweit einheitliche 8,50 Euro pro Stunde. "Auch wenn ver.di den Mindestlohn gerne früher und einheitlich umgesetzt hätte, ist das dreistufige Modell ein vernünftiger und tragfähiger Weg, um im Friseurhandwerk zu fairen Löhnen zu kommen", sagte ver.di-Verhandlungsführerin Ute Kittel. Für einige Beschäftigte der Branche verdoppele sich damit der Lohn innerhalb von zwei Jahren sogar. Bislang gilt der Abschluss nur für ver.di-Mitglieder, die in Innungsbetrieben arbeiten. Allerdings soll in den nächsten Monaten beim Bundesarbeitsministerium der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages gestellt werden.