Eine eigens konzipierte Ausgabe des Handelblatts verteilten ver.di-Aktive am 25. April vor dem Reichstag. Die Schlagzeile "Gesetzlicher Mindestlohn kommt" soll auf das einstimmen, was die Gewerkschaften seit Jahren fordern: einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde für alle. Drinnen debattieren die Abgeordneten in erster Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrats. Doch schon jetzt ist zu erkennen, dass die schwarz-gelbe Regierungskoalition mit ihrer Mehrheit die Annahme des Entwurfs verhindern wird. Zwar versucht auch sie, sich mit der Forderung nach Lohnuntergrenzen als offen für einen Mindestlohn zu präsentieren, aber das ist wohl eher Wahlkampftaktik. Denn Lohnuntergrenzen sind kein allgemeiner Mindestlohn, sie gelten nur für bestimmte Branchen und Regionen, variieren in der Höhe und sind leicht auszuhebeln. Um weiter Stimmung für einen allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn zu machen, sammeln die in ver.di organisierten Arbeiter/innen noch bis zur Bundestagswahl Unterschriften für eine entsprechende Petition an den Bundestag.

Mehr Infos dazu unter http://arbeiter.verdi.de