Der Verband ALEB ist nur eine Phantomgewerkschaft

Tariffähigkeit | Das Arbeitsgericht Bonn hat Ende Oktober endgültig entschieden, dass der umstrittene "Arbeitnehmerverband land- und ernährungswirtschaftlicher Berufe" (ALEB) keine Tarifverhandlungen führen darf. Es handele sich bei dem Verband um eine Phantomgewerkschaft. ver.di hat das Urteil begrüßt. "Organisationen wie ALEB schaden einer wirksamen Interessenvertretung der Beschäftigten", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Sie forderte, der Missbrauch der Tarifautonomie müsse ein Ende haben. Mit einer Vereinigung wie ALEB können keine rechtswirksamen Tarifverträge abgeschlossen werden. Bereits abgeschlossene Tarifverträge seien nicht gültig, erklärte Kocsis. Zu den Merkmalen der Phantomgewerkschaft gehört, dass es keine öffentlich zugänglichen Gschäftsberichte und keine Mitgliederzahlen gibt.


Handlungsempfehlungen für Entgeltgleichheit im Betrieb

Buchtipp | Frauen und Männer verdienen bei gleichwertiger Arbeit die gleiche Entlohnung, bekommen sie aber oft noch nicht. Um Ungleichheit auszuschließen, müssen Diskriminierungen im Betrieb entdeckt und beseitigt werden. In ihrem Buch "Betriebliche Entgeltpolitik für Frauen und Männer", das in der Schriftenreihe über Betriebs- und Dienstvereinbarungen der Hans-Böckler-Stiftung erschienen ist, analysieren Andrea Jochmann-Döll und Karin Tondorf 284 betriebliche Vereinbarungen. An Beispielen zeigen sie, wie Entgeltdiskriminierung verhindert werden kann. Vorgestellt werden rechtlich fundierte Checks, mit denen Betriebs- und Personalräte Vereinbarungen auf Diskriminierungen hin untersuchen können. Ziel des Buches ist es, Betriebs- und Personalräten Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen zu geben.

www.boeckler.de

Andrea Jochmann-Döll/Karin Tondorf: Betriebliche Entgeltpoltik für Männer und Frauen. Mit CD-ROM. Bund Verlag, 216 Seiten, 12,90 €