Seit Juli sind die 1900 Beschäftigten des Berufsfortbildungswerks (bfw) und zwei seiner Töchter nicht mehr in der Tarifbindung. Das ist umso verwunderlicher, da das bfw eine Bildungseinrichtung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist. "Der Tarifvertrag wurde vom Arbeitgeber gekündigt und soll auf Mindestlohnbedingungen abgesenkt werden", so der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Helmuth M. Kramer. Das bfw nehme den Mindestlohn für alle nach dem 1. Juli Eingestellten zum Standard. Für alle, die länger dabei sind, wirke der Tarifvertrag nach. Allerdings mache die Geschäftsführung zur Bedingung für Verhandlungen, dass auch Gehälter der Altbeschäftigten abgesenkt werden. Deswegen habe die Tarifkommission beschlossen, die Gespräche nicht fortzusetzen.

Mit rund 30 Geschäftsstellen und 200 Bildungszentren ist das bfw einer der größten Weiterbildungsträger. Viele Aufträge kommen von öffentlichen Auftraggebern, und diese Struktur macht dem bfw zu schaffen. "Wir sind unter Druck, weil die Branche unter Druck ist", sagt Kramer. Hinzu komme, dass das bwf mit einem Umsatz von 135 Millionen Euro im vergangenen Jahr und einem Stammkapital von 9,3 Millionen Euro unterfinanziert ist. Nötig wären rund 50 Millionen Euro Stammkapital für notwendige Umstrukturierungen. Dabei haben die Beschäftigten seit 20 Jahren keine relevanten Lohnerhöhungen mehr bekommen. Mittlerweile haben Aktionen der Beschäftigten stattgefunden, um Tarifgespräche in Gang zu bringen.

Kramer kritisiert auch die Situation bei der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA), die ver.di nahesteht. Durch die Krise in der Weiterbildung war die DAA vor neun Jahren gefährdet; die Geschäftsführung senkte ab Januar 2005 für neues pädagogisches Personal die Gehälter. Aktuell erhalten sie 2300 Euro pro Monat. "Damals war es organisationspolitisch bei der DAA nicht möglich, mit Beschäftigten und Gesamtbetriebsrat Gegenmaßnahmen zu organisieren und die zweite Gehaltsebene abzuwehren", sagt Hans-Jürgen Sattler von ver.di. Mittlerweile hat der Gesamtbetriebsrat mit der Geschäftsführung in einer Betriebsvereinbarung die zweite Gehaltsebene anerkannt. Die DAA-Geschäftsführung verweigert Haustarifverhandlungen mit ver.di und beruft sich dabei auf ein älteres Rechtsgutachten.

hla

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