Ausgabe 08/2013
SEPA in ver.di
Ab 1. Februar 2014 wird der europäische Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht und mit SEPA ("Single Euro Payments Area", deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) ein neues verbindliches Verfahren für Überweisungen und Lastschriften eingeführt.
Was heißt das für ver.di-Mitglieder? ver.di benötigt von ihren Mitgliedern, die zukünftig ihre Beiträge per Lastschriftverfahren zahlen wollen, eine SEPA-konforme Einzugsermächtigung, das sogenannte SEPA-Mandat. Mitglieder, die bereits jetzt ihre Gewerkschaftsbeiträge per Lastschriftverfahren bezahlen, müssen nichts tun. Die Einzugsermächtigungen werden in SEPA-Mandate migriert und ab Februar 2014 werden die Beiträge nach dem neuen Verfahren eingezogen. Neu wird ab 02/2014 sein, dass die Kontobelastung direkt zur Monatsmitte bzw. zum Monatsende unter Berücksichtigung von Wochenenden und Feiertagen erfolgen wird.
Mitglieder, die ihre Beiträge überweisen, bitten wir, ihre Zahlungen unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer ab Februar 2014 auf folgendes zentrales Konto mit der IBAN DE33 1001 0111 1624 7647 00 vorzunehmen.