Verlässliche Bildung und Betreuung

Grundschulen – ver.di begrüßt den Entwurf zum Ganztagsförderungsgesetz des Bundesfamilien- und Bundesbildungsministeriums zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter, kurz: GaFöG. "Es ist notwendig, dass nun auch endlich für Schulkinder verlässliche Betreuungsstrukturen geschaffen werden", sagt die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Sie betont, dass ver.di auch die Verankerung des Rechtsanspruchs im Kinder- und Jugendhilfegesetz befürworte. Damit seien Grundsätze und Standards des sozialpädagogischen Arbeitens mit Kindern verbunden, die den professionellen Ansprüchen der Fachkräfte entsprechen und notwendig seien, um Kindern einen guten Lern- und Lebensort zu bieten. Die ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter müsse jedoch auch mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegt werden. Die im Gesetz geplante finanzielle Beteiligung des Bundes an den regelmäßigen Betriebskosten falle aber viel zu gering aus, kritisiert Behle. Länder und Kommunen könnten mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden. Ansonsten entstehe der gleiche strukturelle und pädagogische Flickenteppich wie er bereits im Bereich der Kindertageseinrichtungen bestehe.

Damit der Rechtsanspruch in allen Ländern umgesetzt werden könne, sei zudem eine Ausbildungsinitiative nötig. Zusätzlich zum bestehenden Fachkräfte- mangel für die Kitas, der bis 2025 rund 300.000 fehlende Stellen umfassen werde, müssten beginnend mit dem Schuljahr 2025/26 bis zum Jahr 2029/2030 jährlich rund 25.000 pädagogische Fachkräfte für die Schulkinder eingestellt werden, um den Mangel entgegenzuwirken. ver.di fordert daher, die jährliche Mitfinanzierung der Betriebskosten für die ganztägige Bildung der Schulkinder durch den Bund auf mindestens 2 Milliarden Euro zu erhöhen.

Durch Weiterbildung Umbrüche gestalten

Bundesweiterbildungsgesetz – Bereits seit Jahren fordert ver.di ein Bundesweiterbildungsgesetz. Jetzt empfiehlt auch die OECD, die internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in Deutschland ein solches Gesetz zu schaffen. "Mit einer geregelten Finanzierung von Weiterbildung, einer transparenten Beratungsstruktur und geregelten Freistellungsmöglichkeiten wird ein solches Gesetz die Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte verbessern", sagt Sylvia Bühler, für Bildung und Weiterbildung zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Damit könnten künftig auch Beschäftigte erreicht werden, für die die bisherige Weiterbildungsstruktur hohe Hürden aufgebaut habe.

Der OECD-Länderbericht zur beruflichen Weiterbildung in Deutschland bestätigt, worauf ver.di nach Auswertung internationaler Studien immer wieder hingewiesen hat: Bei der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen liegt Deutsch- land deutlich hinter vielen anderen OECD-Ländern zurück. Vor allem aber: Erwachsene mit geringen Grundkompetenzen, Geringverdienende und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen erhalten weniger Weiterbildungsangebote und nehmen daher auch nur sehr selten an einer Weiterbildung teil. Darüber hinaus bescheinigt die OECD Deutschland eine unsystematische, unübersichtliche und lückenhafte Weiterbildungsstruktur.

Gute Weiterbildungsmöglichkeiten seien aber für alle Beschäftigten gerade in Zeiten gravierender Umbrüche wie etwa durch die Digitaliserung dringend geboten. "Weiterbildung ist ein wichtiger Schlüssel, um Transformationsprozesse und Strukturwandel sozialverträglich zu gestalten", so Bühler.