Ehemalige Beschäftigte der Praktiker-Baumärkte haben mit Unterstützung durch ver.di und den DGB-Rechtsschutz in der gerichtlichen Auseinandersetzung um ihre Altersvorsorgebeiträge einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main entschied: Der Insolvenzverwalter darf nicht ohne weiteres Altersvorsorgebeiträge, die noch nicht an die Pensionskasse weitergeleitet wurden, aus der Kasse des Unternehmens zur Insolvenzmasse nehmen und damit den Arbeitnehmer/innen vorenthalten. Die Beiträge waren von ihren monatlichen Bezügen einbehalten und vom Arbeitgeber auf ein Vorsorgekonto der Beschäftigten bei einer Pensionskasse weitergeleitet worden. 2013, im Jahr der Insolvenzeröffnung, kam es nicht mehr dazu. Der Insolvenzverwalter nahm das Geld stattdessen zur Insolvenzmasse. In drei Musterprozessen für die Beschäftigten wurde die Aussonderung der Beträge aus der Insolvenzmasse und ihre Weiterleitung auf das Vorsorgekonto geltend gemacht. Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hat die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Überprüfung vorgelegt.

Aktenzeichen: 6 Sa 1010/14