Ausgabe 05/2015
Nur eine weiche Soll-Vorgabe
von Annette Jensen
Endlich: In diesem Herbst soll das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) geändert werden. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka, CDU, hat kurz vor der Sommerpause dargelegt, wie sie sich die Novelle vorstellt. Sie will erreichen, dass sich der wissenschaftliche Nachwuchs nicht mehr ununterbrochen von einem Kurzzeit-Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln muss. Stattdessen sollen sich die Laufzeiten künftig daran orientieren, wie lang das entsprechende Forschungsvorhaben oder die Dissertation dauert.
Allerdings hat Wankas Vorschlag deutliche Schwachpunkte. Statt klipp und klar festzuschreiben, dass die Laufzeit der Arbeitsverträge an die der Projekte gekoppelt sein muss, will die Ministerin nur eine weiche "Soll"-Vorgabe ins Gesetz schreiben. "Damit ist dem wissenschaftlichen Nachwuchs und dem Forschungsstandort Deutschland nicht geholfen", sagt Ute Kittel, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für den Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung. Sie befürchtet, dass die Arbeitgeber laufend Schlupflöcher suchen und auch finden werden. Darüber hinaus kritisiert sie, dass keine verbindlichen Betreuungsvereinbarungen für die Doktoranden vorgesehen sind.
Die Hochschulrektorenkonferenz und Vertreter der Forschungseinrichtungen dringen darauf, dass sich möglichst wenig ändert. Sie wünschen größtmögliche Flexibilität für ihre Institutionen. Vom wissenschaftlichen Nachwuchs haben sie kaum Druck zu erwarten: Wer eine Doktorarbeit schreibt, ist abhängig vom Wohlwollen der Prüfer. Darüber hinaus lassen sich viele Jungforscher auch auf schlechte Arbeitsbedingungen ein, weil sie für ihr Thema brennen und auf eine der wenigen Professuren hoffen. Viele verabschieden sich aber auch ins Ausland oder in die Wirtschaft, wo sie mehr verdienen und eine sicherere Perspektive erwarten können.
Promovierten Längerfristige Perspektive schaffen
Angekündigt hat die Bundesregierung deshalb auch ein Eine-Milliarde-Euro-Programm, um promovierten Menschen - sogenannten PostDocs - eine längerfristige Perspektive an Universitäten zu eröffnen. Das Geld soll aber nur als Anschubfinanzierung dienen: Schließlich sind die Länder für die Bildung verantwortlich und damit auch für die Einrichtung von Dauerstellen an Hochschulen.
Gegenwärtig sind fast 90 Prozent des so genannten wissenschaftlichen Mittelbaus an deutschen Hochschulen - etwa 16o 000 Menschen - befristet eingestellt. Wie eine Untersuchung belegt, läuft etwa die Hälfte der Arbeitsverträge kürzer als ein Jahr; sogar Monats- und Wochenverträge gehören inzwischen zum Alltag an deutschen Universitäten. Auch an staatlichen Forschungseinrichtungen sind Kurzzeitverträge gang und gäbe.
Selbst ein Großteil des Personals, das in Laboren und Computerräumen die Forschung erst ermöglicht, musste sich in den vergangenen Jahren mit befristeten Stellen zufrieden geben. Immerhin damit soll jetzt Schluss sein. "Wir haben uns dafür stark gemacht, dass die wissenschaftsunterstützenden Beschäftigten aus dem Geltungsbereich des Gesetzes rauskommen. Wir sind froh, dass das nun gelingt", sagt Gewerkschaftssekretär Matthias Neiß, der bei einer Anhörung im Bundestag die ver.di-Position vertreten hat.