Ausgabe 06/2016
Kaum Arbeitsplatzverluste
Anfang 2015 wurde der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt. Groß war bei den Gegner/innen die Sorge, dass die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde Arbeitsplätze kosten würde. Im August hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine Studie vorgelegt. Der erste Satz im IAB-Kurzbericht zu dem Thema lautet: "Bisher gibt es kaum Hinweise auf nennenswerte Beschäftigungsverluste infolge des gesetzlichen Mindestlohns...".
Lediglich bei den geringfügig Beschäftigten habe es im Januar 2015 einen saisonbereinigten Rückgang um 90.000 gegeben, allerdings gehen die IAB-Forscher/innen davon aus, dass die Hälfte dieser Mini-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt worden sein. Nur zehn Prozent der so Beschäftigten hätten sich arbeitslos gemeldet. Beschäftigte entlassen hätte nur 4,7 Prozent der Betriebe aufgrund des Mindestlohns, 10,4 Prozent gaben an, sie hätten weniger Beschäftigte neu eingestellt. Der Personalabbau sei meist über Fluktuation erfolgt.
Allerdings hatte die Einführung des Mindestlohns Auswirkungen auf die Preise. 18 Prozent der betroffenen Betriebe haben sie erhöht. Insbesondere in Ostdeutschland war das der Fall, weil hier weitaus mehr Betriebe ihrem Personal mehr zahlen mussten als noch vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Auch zu Ausgliederungen sei es - so ein weiteres Ergebnis der IAB-Untersuchung - kaum gekommen. Denn in vielen Bereichen, insbesondere bei Dienstleistungen, müsse die Arbeit vor Ort erledigt werden.
Laut dem IAB ist die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland die meistbeachtete Gesetzgebung für den Arbeitsmarkt seit den Hartz-Reformen 2003 bis 2005. Die Frage, wie er sich auf Beschäftigung und Arbeitsmarkt auswirkt, bleibt für die Wissenschaftler/innen weiter relevant, insbesondere im kommenden Jahr, wenn die Lohnuntergrenze auf 8,64 Euro pro Stunde ansteigt. red