Ausgabe 04/2018
25 Euro pro Tag
Die berühmte Bananenschale ... Und schon ist es passiert! Ausgerutscht, Arm gebrochen, Operation und ein paar Tage Krankenhaus. Für viele ver.di-Mitglieder bedeutet das eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung – zum Beispiel durch die Zuzahlung von 10 Euro, die täglich für den Klinikaufenthalt fällig wird, oder für die Zuzahlungen an Medikamenten und diversen medizinischen Hilfsmitteln.
Um in solchen Situationen zu unterstützen, gibt es für ver.di-Mitglieder bereits seit etlichen Jahren die sogenannte „Freizeitunfall-Leistung“. Diese ver.di-Leistung wird auf vielfachen Wunsch der ver.di-Mitglieder neu geregelt: Ab dem 1. Juli 2018 ist die Höhe des Krankenhaus-Tagegeldes nicht mehr vom ver.di-Monatsbeitrag abhängig, sondern beträgt ab diesem Stichtag pauschal 25 Euro pro Tag, den das betroffene Mitglied im Krankenhaus verbringt. In den letzten Jahren waren ver.di-Mitglieder durchschnittlich 12 Tage in einer Klinik. Da kommt schnell eine stattliche Beihilfesumme zusammen – im Höchstfall von 30 Tagen sind es immerhin 750 Euro. Von dem pauschalen Krankenhaus-Tagegeld profitieren insbesondere Mitglieder mit geringerem Lohn oder Gehalt, Seniorinnen und Senioren, Auszubildende, Studierende und Erwerbslose – es ist somit eine solidarische, gewerkschaftliche Regelung.
Neu ab dem 1. Juli 2018 ist außerdem der Wegfall der bisherigen Invaliditäts- und Todesfall-Leistung. Die Zahl der Beantragungen dieser beiden Leistungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Nur wenige Mitglieder haben davon profitiert, deshalb werden diese Leistungen zugunsten des pauschalen Krankenhaustagegeldes künftig wegfallen.
Ab 48 Stunden
Wie bisher wird das Tagegeld ab einem 48-stündigen Krankenhaus-Aufenthalt gezahlt und ist auf maximal 30 Tage begrenzt. Voraussetzungen für die Auszahlung der Freizeitunfall-Leistung sind unter anderem eine mindestens sechs Monate bestehende, ungekündigte ver.di-Mitgliedschaft und die satzungsgemäße Beitragszahlung. Detaillierte Informationen werden ab Juli in der aktualisierten Beihilfeordnung im ver.di-Mitgliedernetz veröffentlicht.
Wer in seiner Freizeit einen Unfall hat, sollte sich umgehend an seinen ver.di-Bezirk wenden – dort wird der Antrag auf Freizeitunfall-Leistung aufgenommen und schnellstmöglich bearbeitet. Auch bei Fragen hilft der zuständige Bezirk. Diese Leistung ist nur eine von vielen für ver.di-Mitglieder. Einen guten Überblick gibt es auf: verdi.de/service