Im November 2018 wird bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, bei denen der Beitrag im Jahr 2018 trotz Tariferhöhungen noch nicht angehoben wurde, der Gewerkschaftsbeitrag gemäß dem durchschnittlichen Tarifabschluss der jeweiligen Branche angeglichen. Nach ver.di-Satzung beträgt der Beitrag 1 Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst. Mitglieder, die ihre Beiträge durch Einzelüberweisung/Dauerauftragszahlung entrichten, sind gebeten, eine entsprechende Anpassung ihrer Einzelüberweisung oder ihres Dauerauftrages vorzunehmen.