Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat am 20. Februar eine Schadensersatzklage gegen ver.di abgewiesen. Geklagt hatte die sich mittlerweile in Liquidation befindliche Stadtverkehr Pforzheim (SVP) GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Pforzheim. ver.di sollte Schadensersatz zahlen, weil die Gewerkschaft in einem Zeitraum vom 9. März bis zum 1. Juli 2016 zu Streiks aufgerufen hatte. Mit 2,1 Millionen Euro bezifferte die SVP in dem Verfahren ihre Verluste.

ver.di hatte die 240 Beschäftigten der SVP 2016 zu Arbeitskampfmaßnahmen aufgerufen, unter anderem für die Forderung nach einem Sozialtarifvertrag. Bei einer Ausschreibung von Buslinien im Stadtverkehr hatte die Bahn-Tochter Regionalbusverkehr Südwest GmbH den Zuschlag bekommen. Sie hatte angegeben, die Linien eigenwirtschaftlich betreiben zu können, also ohne öffentliche Zuschüsse mit Ausnahme von Erstattungen für den Schüler*innenverkehr und für den Schwerbehindertentransport. Nach der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes durch die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung im Jahr 2013 können private Anbieter mit sogenannten eigenwirtschaftlichen Anträgen ohne öffentliche Vergabe Nahverkehre übernehmen. Das war auch in Pforzheim der Fall. In der Folge musste die SVP zum Ende des Jahres 2016 den Betrieb einstellen, die rund 240 Beschäftigten verloren ihre Arbeit (ver.di publik berichtete mehrfach).

In ihrer Klage hatte die SVP die Streikziele von ver.di als unzulässig bezeichnet. Das Landgericht wies die Ansprüche aber wie die Vorinstanz ab. Bereits 2016 war eine einstweilige Verfügung der SVP gegen den Streik in zwei Instanzen abgelehnt worden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Themas hat das LAG die Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Die stellvertretende Leiterin des ver.di-Landesbezirks Baden-Württemberg, Susanne Wenz, sieht in diesem Urteil ein Signal gegenüber allen Arbeitgebern, die Gewerkschaften zur Kasse bitten wollen, anstatt mit ihnen Lösungen für Konflikte am Verhandlungstisch zu suchen. Sie fordert die nun zum vierten Mal vor Gericht unterlegene SVP auf, endlich das Kriegsbeil zu begraben. „Es stimmt uns traurig, dass Anwälte viel Geld von der SVP bekommen, während die betroffenen Busfahrerinnen und -fahrer mit praktisch leeren Händen in die Arbeitslosigkeit gehen mussten“, so Wenz. pm/hla