Urteil – Normalerweise kann ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit unkompliziert gekündigt werden. Nicht in diesem Fall. Ein Leiharbeiter hatte sich im Einsatzbetrieb gegen rassistische Äußerungen seines Vorarbeiters gegenüber anderen Kollegen gewehrt. Unter anderem war er zum Betriebsrat des Entleihbetriebs gegangen. Von den Vorgesetzten im Entleihbetrieb bekam der Kollege keine Unterstützung, der Entleihbetrieb meldete ihn von einem Tag auf den anderen ab. Tags drauf kündigte ihm die Leiharbeitsfirma noch in der Probezeit. Die Begründung: Er habe den Besuch beim Betriebsrat verschwiegen. Dagegen hat er mit Unterstützung von ver.di geklagt und Recht bekommen. Denn nach Paragraf 612 a Bürgerliches Gesetzbuch dürfe „ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Maßnahme nicht deshalb benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt“, so das Arbeitsgericht München. Entleiher und Arbeitgeber hätten keinen Anspruch darauf, zu erfahren, ob, wann und mit welchem Ziel ein Arbeitnehmer einen Betriebsrat aufgesucht habe. Ein Arbeitnehmer müsse ein „von rassistischen Beleidigungen geprägtes Arbeitsumfeld“ nicht hinnehmen, auch nicht in einem Entleihbetrieb und auch nicht „wenn sich rassistische Äußerungen nicht unmittelbar gegen ihn selbst richten“.

Aktenzeichen 33 Ca 8894 / 18


Überstunden statt Kinderbetreuung

Arbeitszeit – Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice gelten als Mittel, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Doch dafür werden sie in erster Linie von Frauen genutzt, so das Ergebnis einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Mehr Freizeit haben weder Mütter noch Väter durch flexibles Arbeiten. Während die Väter sehr viel mehr Zeit in den Job stecken, machen Mütter etwas mehr Überstunden, vor allem nehmen sie sich laut WSI aber deutlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Flexibles Arbeiten helfe zwar bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, es könne aber auch die klassische Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern festigen oder sogar verstärken. Erforderlich seien klarere Regelungen, etwa eine Zeiterfassung im Homeoffice, sowie stärkere Anreize für Väter, sich mehr um die Kinder zu kümmern.


Verantwortung großer Plattformen

EU-Richtlinie – ver.di hat den auf europäischer Ebene erzielten Kompromiss zu einer Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt begrüßt. Mit der Richtlinie sei das deutsche Modell der kollektiven Regelungen auf die europäische Ebene übertragen worden, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Die Richtlinie stelle wichtige Weichen in Richtung einer besseren Vergütung von Urheber*innen in Europa, denn sie teile den großen Plattformen endlich eine klare Verantwortung für die von ihnen genutzten Inhalte zu.


Quote in Aufsichtsräten wirkt

Frauen – Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten ist gestiegen. Das ist der Geschlechterquote zu verdanken, die seit 2016 in den 107 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen gilt. Sie müssen mindestens 30 Prozent der Mandate mit Frauen besetzen. Um breiter zu wirken, müsste die Quote für mehr Unternehmen gelten, da sie bislang kaum auf andere Firmen austrahlt. Das zeigt eine Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung.


Mehr Frauen in die Parlamente

Paritätsgesetz – Ende Januar hat der Landtag in Brandenburg ein Paritätsgesetz beschlossen. Damit werden die Parteien verpflichtet, für künftige Landtagswahlen ihre Wahllisten mit genauso vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Das Gesetz soll ab 30. Juni 2020 in Kraft treten. Damit gilt dieses Verfahren noch nicht bei den Landtagswahlen, die im Herbst anstehen. Brandenburg ist das erste Bundesland, das die paritätische Besetzung gesetzlich regelt. Angesichts sinkender Frauenanteile in deutschen Parlamenten machen sich auch die ver.di-Frauen für ein Paritätsgesetz mit verbindlichen Frauenquoten bei der Aufstellung von Wahllisten und Direktkandidat*innen stark.

Im Deutschen Bundestag haben Frauen 30,6 Prozent der Mandate inne. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich im Mittelfeld. Nach Angaben des Europäischen Amts für Statistik, Eurostat, sind Frauen in Parlamente in Schweden, Finnland, Belgien und Spanien mit 40 Prozent und mehr am stärksten vertreten.


Stufen-Plan schützt Unternehmen

Whistleblowing – Die Verhandlungen über die sogenannte Whistleblower-Richtlinie zwischen Europäischem Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat derEuropäischen Union sind in der entscheidenden Phase. Annelie Buntenbach, Mitglied des Vorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes, DGB, fordert mit Blick auf den geplanten Rahmen für die Meldung von Unternehmensverstößen eine Änderung der Verhandlungsposition. Derzeit in der Diskussion ist ein Drei-Stufen-Modell. Danach müssen Verstöße erst innerhalb des Unternehmens gemeldet werden, bevor sich Whistleblower und Whistleblowerinnen an zuständige Behörden oder im dritten Schritt an die Öffentlichkeit wenden können. Das deutsche Whistleblower-Netzwerk befürchtet, dass die Betroffenen dann verstärkt innerbetrieblichem Mobbing ausgesetzt sein könnten. Gewerkschafterin Annelie Buntenbach befürchtet, dass die Regelung in der diskutierten Form eher die Unternehmen als die Informant*innen schützt.