Ausgabe 07/2019
Kurzmeldungen
Außerordentliche Landesbezirkskonferenz
Nordrhein-Westfalen – Für Samstag, den 18. Januar 2020, 10 Uhr, beruft ver.di Nordrhein-Westfalen – bei Verkürzung der Einberufungsfrist – eine außerordentliche Landesbezirkskonferenz ein. Sie wird im CongressCentrum Oberhausen, Düppelstraße 1, 46045 Oberhausen stattfinden. Im Mittelpunkt der Konferenz steht die Wahl einer neuen stellvertretenden Landesbezirksleiterin. Delegierte dieser außerordentlichen Landesbezirkskonferenz sind die ordentlichen Delegierten der 5. Landesbezirkskonferenz, die am 15./16. März 2019 in Duisburg stattgefunden hat. Sollten sie verhindert sein, sind deren jeweiligen persönlichen Stellvertreter*innen delegiert.
Die folgende vorläufige Tagesordnung ist bei der außerordentlichen Landesbezirkskonferenz am 18. Januar 2020 vorgesehen:
1 Begrüßung und Eröffnung
2. Wahl der Konferenzleitung
3. Beschlussfassung über die Tagesordnung
4. Beschlussfassung über die Geschäfts- und Wahlordnung
5. Wahl der Mandatsprüfungs- und Wahlkommission
6. Bericht der Mandatsprüfungs- und Wahlkommission
7. Wahl einer stellvertretenden Landesbezirksleiterin
8. ver.di nach der Landesbezirkskonferenz und nach dem Bundeskongress – wie stellt sich ver.di NRW für die nächsten Jahre auf?
9. Verschiedenes
10. Schlusswort
Pflege: Bekenntnis zu Tarifverträgen
Niedersachsen – ver.di begrüßt, dass die Landesregierung alle relevanten Akteure zur Konzertierten Aktion Pflege in Niedersachsen zusammengeholt hat. Das Ergebnis der Konferenz wird positiv bewertet. Detlef Ahting, Landesleiter ver.di Niedersachsen/Bremen, freut sich vor allem über das klare Bekenntnis der Landesregierung zur Anerkennung von Tarifabschlüssen zur Finanzierung der Pflege. "Verbesserungen in der Pflege brauchen eine Vielzahl konkreter Maßnahmen, die jetzt im Detail besprochen werden müssen", so Ahting. Zu den Maßnahmen gehörten neben einer guten Bezahlung auch Verbesserungen der personellen Ausstattung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, attraktive Arbeitszeitmodelle und verlässliche Dienstpläne. Das helfe auch den Pflegebedürftigen.
Buchmesse: Polizei behindert Journalisten
Hessen – Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert die Behinderung der Arbeit eines Journalisten auf der Frankfurter Buchmesse. Am 19. Oktober wurde der Journalist ausweislich eines Videos von einem Polizisten daran gehindert, den rechtsextremen Publizisten Götz Kubitschek am Stand des rechten Antaios Verlags zu fotografieren. Auf dem Video ist zu sehen und zu hören, wie der Polizist dem Journalisten Vorgaben machen will, wie und wie lange Kubitschek fotografiert werden darf. Der Journalist verweist zurecht darauf, dass Kubitschek eine Person des öffentlichen Lebens ist, und er somit das Recht hat, ihn zu porträtieren. Statt das Recht der Pressefreiheit durchzusetzen, setzt sich der Polizist vehement dafür ein, dass Kubitschek nicht weiter fotografiert wird. Die dju erwartet von der Polizeiführung, dass Behinderungen journalistischer Arbeit durch Polizist*innen gegebenenfalls auch dienstrechtlich geahndet werden. Es könne nicht sein, dass die Polizei darüber bestimme, wie Journalist*innen ihre Arbeit zu machen haben.