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Das junge Alter Ego im NetzFoto: Panthermedia/imago

Ob bei Whatsapp, Telegram, Facebook, Google, Instagram, Twitter oder ähnlichen Internetdiensten – wir nutzen Messenger-Apps und Social-Media-Plattformen, um zu kommunizieren, oder um uns in kleinen Gruppen und großen Communities mitzuteilen und auszutauschen. All das wächst im Lauf der Zeit zu einem erklecklichen Daten-Berg heran, zum "digitalen Nachlass". Dazu kommen weitere Internet-bezogene Services wie E-Mail-Konten, Apps oder Fitness-Tracker auf unseren Smartphones, Laptops und Watches. Auch an unsere Kontodaten und -stände bei Online-Banken und Bezahldiensten (Paypal und andere) müssen wir denken, sowie an die Daten, die wir in Onlinespeichern (Clouds) abgelegt haben, die Kaufhistorie bei Shopping-Plattformen, wie Ebay oder Amazon, und auch an digitale Filme, Musik und E-Books.

Rechtlich wird unser digitaler Nachlass behandelt wie das Erbe von Gegenständen. Zwar lassen sich Social-Media-Plattformen zahlreiche Nutzungsrechte an unseren Inhalten übertragen, wirksam werden sie durch das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen bei Kontoeröffnung. Mit seiner Entscheidung von 2018 stellte der Bundesgerichtshof aber klar: Alle Rechte und Pflichten von Verstorbenen an Online-Diensten gehen auf die Erben über, sie können über persönliche Konten und Daten in sozialen Netzen und Online-Diensten verfügen.

Passwörter ins Testament

Für das Erbe ist entweder die gesetzliche Erbfolge maßgeblich oder ein Testament – sofern eins vorliegt. In einem solchen Testament sollten auch Vollmachten und Zugriffsberechtigungen festgehalten werden, auch die Zugangsdaten samt Passwörtern machen es den Erben leichter. Es muss handschriftlich verfasst, klar formuliert und unterschrieben sein. Verbraucherberater*innen empfehlen, hierfür eine*n Fachanwältin für Erbrecht oder einen Notar zurate zu ziehen.

Denn es geht gerade bei dem, was wir uns in sozialen Netzwerken mitteilen und hinterlassen mitunter um persönliche, auch intime Gedanken, die nicht für andere bestimmt waren – und diese "Persönlichkeitsrechte" gelten auch nach unserem Ableben. Bei E-Mails gilt zudem das Postgeheimnis, auch der Datenschutz kann bei bestimmten Einträgen und Diensten eine Rolle spielen.

Der digitale Nachlass lässt sich auch per Vollmacht regeln. Ebenfalls handschriftlich verfasst, muss sie mit einem Datum versehen und unterschrieben sein mit dem Zusatz, dass sie "über den Tod hinaus" gilt. Etwa für den Zugriff auf relevante Zugangsnamen und Passwörter. Hier bewähren sich Passwort-Manager wie "KeePass", "1Password" und einige weitere. Sie speichern Namen und Passwörter in einer verschlüsselten Datenbank, der Zugriff erfolgt über ein Master-Passwort. Dieses sollte bei Vertrauten hinterlegt oder in einem Schließfach oder Tresor – mit Zugriff für Bevollmächtigte – verschlossen werden.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, was alles zum (eigenen) digitalen Nachlass gehört, und festzulegen, welche Personen man womit befugen oder einbeziehen will, bieten Beratungsstellen Musterlisten und Vorlagen sowie die unten stehenden Links zu weiteren Info- und Hilfsangeboten. Henry Steinhau

Überblick und Informationen (Bundesregierung): bundesregierung.de/breg-de/ aktuelles/digitalen-nachlass-rechtzeitig-regeln-842050

Ausführliche Informationen und Hilfestellungen (Stiftung Warentest): test.de/ Digitaler-Nachlass-Wie-Sie-Ihren-Erben-das-Leben-leichter-machen-5028585-0

Handlungshilfe, mit Musterlisten und Vorlagen zum herunterladen (Verbraucherzentrale NRW): verbraucherzentrale.nrw/wissen/ digitale-welt/datenschutz/ digitale-vorsorge-digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-12002

Rechtliche Informationen (Juraforum): juraforum.de/lexikon/digitaler-nachlass