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Nachdem im Frühjahr die Betriebsräte turnusgemäß neu gewählt wurden, sind im Herbst die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVen) sowie die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) an der Reihe – bundesweit, in allen Branchen.

JAVen statt jammern

Gemeinsam mit dem Betriebsrat (BR) sind JAVen die Interessenvertretung und Rückendeckung für alle Jugendlichen, Auszubildenden und dual Studierenden im Betrieb sowie für minderjährige Beschäftigte. Sie sind Ansprechpartner*innen für Anregungen oder Kritik rund um die Ausbildung, aber auch für Probleme im Arbeitsalltag.

JAVen sind meist selbst in der Ausbildung und bekommen deshalb hautnah mit, wo der Schuh drückt. Sie achten darauf, dass Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden, setzen sich für eine qualifizierte und moderne Ausbildung ein und machen sich für die Übernahme möglichst vieler Auszubildender stark.

Die turnusgemäßen Wahlen finden immer in geraden Kalenderjahren, jeweils in den Monaten Oktober und November statt. Der genaue Wahltermin wird rechtzeitig im Betrieb bekannt gegeben.

Damit eine JAV gewählt werden kann, muss im Betrieb bereits ein Betriebsrat existieren. Außerdem müssen dort in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigt sein. Wahlberechtigt sind alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren sowie alle zur Berufsausbildung Beschäftigten – unabhängig von ihrem Alter. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss eine JAV gewählt werden.

Warum wählen?

Damit die Qualität der Ausbildung stimmt: Die JAV setzt sich für hohe Qualität und die stetige Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte ein. Das gilt nicht nur für die duale Berufsausbildung, sondern zum Beispiel auch für das duale Studium.

Damit es genügend Ausbildungsplätze gibt: JAVen setzen sich mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft für ausreichend Ausbildungsplätze im Betrieb ein – damit euer Einstieg in die Berufswelt problemlos läuft.

Damit die Chancen auf Übernahme steigen: Die Übernahme in eine Festanstellung ist schon während der Ausbildung oder des dualen Studiums ein wichtiges Thema. Auch hier ist die JAV aktiv und checkt regelmäßig, wo freie Stellen sind und ob es Möglichkeiten gibt, mit dem Arbeitgeber Übernahmevereinbarungen abzuschließen.

Damit Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung stimmen: Wer eine Ausbildung oder ein duales Studium absolviert, sollte so viel verdienen, dass ein eigenständiges Leben möglich ist. Dazu gehört auch, genügend Geld für Freizeit und Urlaub zu haben. Die JAV setzt sich gemeinsam mit der Gewerkschaft für geregelte Arbeitszeiten, genügend Urlaub und eine angemessene Vergütung ein.

Wollt ihr mehr über die JAV-Wahl erfahren, eine Wahl aktiv mitgestalten oder euch sogar selbst in der JAV engagieren? Dann findet ihr jede Menge Anleitungen, Vorlagen und Ideen unter jav.info fsc

Chancengleichheit mit der SBV

Wer in einer Schwerbehindertenvertretung (SBV) aktiv ist, setzt sich für Inklusion und Teilhabe im Betrieb beziehungsweise der Dienststelle ein. Gemeinsam mit Kolleg*innen, dem Betriebs- bzw. Personalrat und ver.di geht es um die Interessen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Beschäftigter im Betrieb und der Dienststelle und damit im Arbeitsleben.

Gewählt werden die SBVen alle vier Jahre. In diesem Jahr ist wieder vom 1. Oktober bis 30. November der Zeitraum für die turnusgemäßen Wahlen. Der Wahltermin wird im Betrieb oder der Dienststelle veröffentlicht.

Gewählt werden kann die Vertrauensperson für Schwerbehinderte dort, wo am Tag der Wahl wenigstens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Es gibt keine Verpflichtung, eine SBV zu wählen, darüber entscheiden die Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellte im Betrieb oder der Dienststelle, Betriebs- beziehungsweise Personalrat oder das Integrationsamt. Gibt es noch keine SBV, kann sie jederzeit unter den genannten Voraussetzungen gewählt werden. Dafür bitte den Betriebs- oder Personalrat oder die ver.di-Kolleg*innen in den Geschäftsstellen vor Ort ansprechen.

Zu den Aufgaben der SBV zählen eine behindertengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsstätte, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit. Sie wirkt darauf hin, dass der Arbeitgeber die gesetzlich festgelegte Beschäftigungspflicht einhält oder erreicht. Sie ist ein Sprachrohr für die speziellen Probleme der Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellten und sorgt unter anderem dafür, dass sie bei Weiter- und Fortbildungsangeboten bevorzugt berücksichtigt werden und ihnen eine Teilnahme ermöglicht wird.

Dazu nutzen die Vertrauenspersonen die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der SBV. Sie machen sich stark für gute Arbeitsbedingungen, Barrierefreiheit und Chancengleichheit und gehen darüber mit dem Arbeitgeber in den Austausch.

Im Betrieb oder in der Dienststelle profitieren tatsächlich alle Beschäftigten von der Arbeit der SBV. Denn zu deren Aufgaben gehören auch Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement, Gesundheitsmanagement und menschengerechte Arbeitsgestaltung. Zudem regen sie Maßnahmen an, die die Erwerbsfähigkeit schwerbehinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen verbessern, erhalten oder wiederherstellen.

Wer selbst als Vertrauensperson kandidieren möchte, muss übrigens nicht schwerbehindert sein. Empathie und Einfühlungsvermögen sind wichtige Voraussetzungen. Fortbildungen für das Amt sind zudem möglich, im ver.di-Bildungsportal gibt es dazu verschiedene Angebote. Du möchtest noch mehr zum Thema erfahren? Dann schau hier vorbei: sbv-wahl.verdi.de hla