Ausgabe 04/2026
Der Tarifvertrag, der nicht eingehalten wird

Die Geschichte beginnt 2018. In jenem Jahr steigen die Stadtwerke Cottbus – ein kommunaler Versorger, der zu 75 Prozent der Stadt gehört – aus der Tarifbindung aus. Was folgt, beschreiben Beschäftigte als sechs Jahre Intransparenz und Willkür. Gehälter werden individuell verhandelt, wer gut verhandelt, bekommt mehr, wer nicht so gut im Verhandeln ist, weniger.
Die Geschäftsführung stellt das Vorgehen 2023 in einer eigenen Pressemitteilung als Fortschritt dar. Man habe "neue Wege der Mitarbeitergewinnung und -bindung beschritten", "flexible Arbeitszeitmodelle" eingeführt, das Durchschnittsgehalt liege bei rund 58.000 Euro im Jahr. Was die Pressemitteilung nicht erwähnt: Der Durchschnitt verbirgt, was unter ihm liegt. Und das treibt schließlich immer mehr Beschäftigte zur Gewerkschaft.
Im Juli 2023 platzen die neuerlichen Tarifverhandlungen. Die Geschäftsführung hatte zunächst einem Kompromiss zugestimmt, die Zustimmung dann aber wieder zurückgezogen. Was genau im Verhandlungsraum geschah, ist im Rückblick egal. Was danach geschieht, nicht: ver.di ruft zur Kundgebung vor der Stadtverordnetenversammlung auf. Die Beschäftigten streiken. Und im Februar 2024, nach knapp sechs Jahren, kehren die Stadtwerke Cottbus in die Tarifbindung zurück, in den Branchentarifvertrag Versorgungsbetriebe, kurz TV-V.
Fast ein Drittel falsch eingruppiert
"Was in Cottbus möglich geworden ist, hat Signalwirkung für das ganze Land", sagt die DGB-Bezirksvorsitzende Katja Karger damals. Es klingt wie ein Schlusspunkt, ist nur keiner. Der Kampf um den Tarifvertrag geht in die nächste Runde.
Der TV-V gilt in Deutschland für rund 1.000 Unternehmen mit etwa 130.000 Beschäftigten. Er regelt nicht nur die Löhne, sondern auch, wie Beschäftigte einzugruppieren sind, in welche Entgeltgruppe sie gehören, auf welcher Stufe sie stehen. Klingt bürokratisch, macht aber den entscheidenden Unterschied zu dem aus, was am Monatsende auf dem Konto ankommt.
Bei den Stadtwerken Cottbus wird der Tarifvertrag also zunächst unterschrieben, doch dann nicht korrekt umgesetzt. Für 216 Beschäftigte finden 110 Anhörungen zur Eingruppierung statt. In knapp 60 Fällen lehnt der Betriebsrat die vorgeschlagene Eingruppierung ab. Die Betroffenen waren für ihre eigentlichen Tätigkeiten und Verantwortungen weit unter den dafür vorgesehenen Entgeltgruppen eingruppiert worden. Mitarbeiter, die teils seit über 35 Jahren im Unternehmen arbeiteten, wurden in die niedrigste Erfahrungsstufe eingestuft. Die Geschäftsführung zieht dennoch vor Gericht und versucht seither für ein Drittel der Beschäftigten, durch sogenannte Zustimmungsersetzungklagen, die eigentlich nötige Zustimmung des Betriebsrats zu umgehen.
Bundesweit ist das ein einmaliger Vorgang. Nirgendwo sonst, wo der TV-V gilt, werden Eingruppierungen in diesem Ausmaß angefochten.
Die Verfahren laufen seit Herbst 2024 am Arbeitsgericht Cottbus. 22 Beschlussverfahren hat die Arbeitgeberseite eingeleitet, verteilt auf mehrere Kammern. Bisher sind die Verfahren mehrheitlich zugunsten der Beschäftigten ausgegangen. Die von der Arbeitgeberseite vorgelegten Informationen an den Betriebsrat wurden von den Gerichten durchweg als "völlig unzureichend" bewertet. Es fehlten aussagekräftige Stellenbeschreibungen und Begründungen für die angesetzten Entgeltgruppen, heißt es in den gerichtlichen Begründungen.
Vier Fälle sind bereits in der dritten Instanz beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) gelandet. Dort geht es schneller als beim Arbeitsgericht Cottbus, wo Wartezeiten von bis zu zwei Jahren keine Seltenheit sind, was manchmal den Eindruck entstehen lässt, dass Verfahren so lange gestreckt werden, bis sie sich von selbst erledigen. Durch den Renteneintritt Betroffener zum Beispiel. Oder durch Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit.
Mit Drohungen gegen Streiks
Als ver.di im Rahmen der letzten Tarifrunde im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen zum Streik aufruft, schreibt der Personalleiter der Geschäftsführung der zuständigen ver.di-Gewerkschaftssekretärin Inva Halili eine E-Mail: Er werde "gegen die Kollegen individualrechtlich vorgehen", sollte der Streikaufruf nicht zurückgenommen werden. Beschäftigten wird intern mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, falls sie an dem angeblich "wilden" Streik teilnähmen.
ver.di reagiert mit einem Brief an den Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD), an den Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbands und an die Geschäftsführung der Stadtwerke. Die Medien berichten und stellen sich durchweg auf die Seite der Beschäftigten. Und die reagieren ebenfalls: In weniger als 24 Stunden setzen 108 Kolleginnen und Kollegen ihre Unterschriften unter einen Brief an den Aufsichtsrat. Woraufhin – so berichten es Beschäftigte später – die Geschäftsführung einzelne von ihnen anrief und andeutete, keine Tantiemen mehr zu zahlen, sollten sie unterschrieben haben. Die Vorfälle sind dokumentiert.
Juli 2026: Auf der politischen Ebene vor Ort bewegt sich nach wie vor wenig. Die SPD – die die Mehrheit in der Stadt hat und damit als mittelbare Eigentümerin des Unternehmens in einer Schlüsselrolle ist – hat die Sache bisher nicht entschieden vorangetrieben. Es gibt nur unverbindliche Lippenbekenntnisse. "Herr Schick könnte sofort handeln, wenn er den Konflikt wirklich lösen wollte: Indem er über die Gesellschafterversammlung der Geschäftsführung unmissverständlich klarmacht, dass öffentliche Unternehmen wie der Stadtwerkeverbund Cottbus geltendes Tarifrecht korrekt und unverzüglich umzusetzen haben. Das ist kein Hexenwerk. Sich auf die Entscheidungen der Gerichte zurückzulehnen, zeigt, dass er den Mut nicht hat, das Problem politisch zu lösen", sagt Inva Halili.
Und dabei stehen nicht nur Gehälter auf dem Spiel. Der Stadtwerkeverbund Cottbus plant milliardenschwere Investitionen in die Energiewende der Region: eine Seewasser-Wärmepumpe, den Ausbau des Fernwärmenetzes, die Transformation der Gaserzeugung, die Umstellung der Wärmeerzeugung nach der Abschaltung des Kraftwerks Jänschwalde. Projekte, für die qualifizierte, motivierte und tariflich abgesicherte Beschäftigte gebraucht werden.
Ein Vergleich und viele offene Verfahren
Im März 2026 endet das erste Verfahren erfolgreich in dritter Instanz vor dem LAG, im Juli 2026 ebenso ein zweites Verfahren. Ein Betriebsingenieur sollte abgruppiert werden. Rechtskräftig entschieden ist, dass die ursprüngliche Eingruppierung bestehen bleibt.
Etliche weitere Verfahren laufen noch bis September 2026 und darüber hinaus. Die Beschäftigten, die noch klagen, wissen das. Es nervt, reibt auf und kostet Kraft. Doch aufgeben ist absolut keine Option.