Steuertipp

Ehrenamt stärken

Das bürgerschaftliche Engagement soll mit einem neuen Gesetz gestärkt werden. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Eingeführt wird damit ein allgemeiner Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von bis zu 500 Euro im Jahr. Mit dieser Aufwandspauschale sollen die Kosten abgegolten werden, die den ehrenamtlich Tätigen entstehen. Höhere Kosten müssen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.

Der "Übungsleiterfreibetrag" (Paragraf 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz) wird durch dieses Gesetz auf 2100 Euro angehoben. Damit entfällt die Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen und der Übungsleiterfreibetrag.

HEINZ FRÖHLKE

Der Verfasser ist Mitglied der Zentralen Arbeitsgruppe des Lohnsteuerservice bei der ver.di-Bundesverwaltung

www.verdi-lohnsteuerservice.de


Bewerbungstipp

Visitenkarte Arbeitszeugnis

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RentenTIPP

Kinder, Küche - Rente

Die 3. Auflage der Broschüre Kinder, Job und Kohle - Rententipps für Frauen und die Tagungsdokumentation der 3. Frauen-Alterssicherungskonferenz der ver.di-Bereiche Frauen- und Gleichstellungspolitik und Sozialpolitik/Gesundheitspolitik sind erschienen. Die Rententipps berücksichtigen die Rentenreform 2007 und setzen sich u.a. mit der Rente mit 67 auseinander. Die Leserinnen bekommen nützliche Hinweise, Adressen und Links.

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