Ausgabe 10/2007
Kurznachrichten
Steuertipp
Ehrenamt stärken
Das bürgerschaftliche Engagement soll mit einem neuen Gesetz gestärkt werden. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Eingeführt wird damit ein allgemeiner Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von bis zu 500 Euro im Jahr. Mit dieser Aufwandspauschale sollen die Kosten abgegolten werden, die den ehrenamtlich Tätigen entstehen. Höhere Kosten müssen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.
Der "Übungsleiterfreibetrag" (Paragraf 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz) wird durch dieses Gesetz auf 2100 Euro angehoben. Damit entfällt die Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen und der Übungsleiterfreibetrag.
HEINZ FRÖHLKE
Der Verfasser ist Mitglied der Zentralen Arbeitsgruppe des Lohnsteuerservice bei der ver.di-Bundesverwaltung
www.verdi-lohnsteuerservice.de
Bewerbungstipp
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RentenTIPP
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