Mit einem Kompromiss will die Regierung die Probleme bei der drohenden Zwangsverrentung lösen. Doch das Renteneintrittsalter wird nur verschoben

Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen über 60 Jahren droht mit Beginn des kommenden Jahres die Zwangsverrentung. Dann läuft die so genannte 58er-Regelung aus, mit der Arbeitslose über 58 weiter Arbeitslosengeld bekamen, auch wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung standen. Bislang mussten diese Langzeitarbeitslosen dann in die Altersrente gehen, wenn das zu keinen Abschlägen führte. Ab 2008 droht bei Hartz IV ein Zwang zur Frührente, auch wenn damit lebenslange Abzüge von bis zu 18 Prozent verbunden sind.

Gewerkschaften und Sozialverbände haben heftig gegen die Zwangsrente protestiert. Dadurch aufgeschreckt einigte sich die Regierungskoalition Ende November auf einen Kompromiss. "Erst ab dem 63. Lebensjahr können Empfänger von Arbeitslosengeld II künftig auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenbezüge verwiesen werden - und das nur, wenn ein solcher Verweis keine unzumutbare Härte erzeugt", sagte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck zu der Lösung.

ver.di: Erwerbslose sollen selbst entscheiden können

Bernhard Jirku, beim ver.di-Bundesvorstand für die Erwerbslosen zuständig, sieht das kritisch. Die Zwangsverrentung werde nun von 60 auf 63 verschoben. Das Renteneintrittsalter steige zukünftig auf 67. Durch erzwungene Frühverrentung käme es immer noch zu hohen Rentenkürzungen. Zwar sei der vorgeschlagene Kompromiss besser als die ursprünglichen Pläne. "ver.di fordert aber weiterhin, dass jeder Arbeitslose selbst entscheiden muss, ob er sich eine Rente mit oder nur ohne Abschläge leisten kann", sagte Jirku. Als positiv bewertet er, dass die Menschen, die ihre niedrigen Löhne mit Hartz IV aufstocken müssen, nicht zwangsverrentet werden sollen. ver.di werde auch weiterhin gegen erzwungene Rentenkürzungen eintreten.

Ebenso wie die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitlosengruppen rät ver.di allen über 58-jährigen Geringverdienern und Beziehern von Arbeitslosengeld I, einen möglichen Antrag auf ergänzendes Arbeitslosengeld II schnell zu prüfen und den Antrag gegebenenfalls noch dieses Jahr formlos schriftlich bei der Arbeitsagentur zu stellen. Und wer die 58er-Regelung noch vor dem 31. Dezember in Anspruch nimmt, ist als "Altfall" auch mit 63 Jahren vor happigen Rentenkürzungen geschützt. Mehr Infos dazu finden sich unter www.erwerbslos.deHLA

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