URTEIL

Kein Arbeitslosengeld nach Bildungskurs

Wer als Arbeitsloser an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt, hat anschließend keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG). Die Richter begründeten das Urteil damit, dass eine Bildungsmaßnahme keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung darstelle. Geklagt hatte ein Arbeitsloser, der ein Jahr lang an einer Fortbildung zum "Helfer im Garten- und Landschaftsbau" teilgenommen hatte und während des Trainings 784 Euro Entgelt erhalten hatte. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern waren einbehalten worden. Als er danach Arbeitslosengeld beantragte, lehnte die Agentur das ab. Az B 7/7a AL 70/06


AUSBILDUNG

Umlage ist besser als Bonus

Die Bundesregierung will innerhalb von drei Jahren 500 Millionen Euro bereit stellen für ein Förderprogramm, das dem Fachkräftemangel entgegenwirken soll. "Aufstieg durch Bildung" heißt das Motto. Beispielsweise sollen Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze für schwer vermittelbare Jugendliche schaffen, bis zu 6000 Euro erhalten. Die Plätze sollen für Jugendliche sein, die in den beiden vorangegangen Jahren keine Lehrstelle gefunden hätten. Die Gewerkschaften fordern statt eines Ausbildungsbonus eine Umlage, die alle Unternehmen, die nicht ausbilden, zahlen müssen.


STUDIUM

Meisterprüfung kann drei Semester ersetzen

In Oldenburg können Berufserfahrene ihre erworbenen Qualitäten auf Studienmodule anrechnen lassen und so einen erheblichen Teil der Studiendauer einsparen.