Der Gewerkschaftsrat musste Arbeit vom ver.di-Bundeskongress nachholen

Von Heike Langenberg

Reichlich Arbeit hat der ver.di-Gewerkschaftsrat (GR) vom ver.di-Bundeskongress aufgetragen bekommen. 98 Anträge, die beim Kongress Anfang Oktober in Leipzig aus Zeitknappheit nicht mehr beraten werden konnten, hatte der Kongress an den Gewerkschaftsrat überwiesen. Der ist das höchste Entscheidungsgremium der Organisation zwischen den Kongressen. Bei den Anträgen handelt es sich um solche, zu denen beim Kongress noch Wortmeldungen vorlagen.

Die Delegierten, die beim Kongress eine Wortmeldung angezeigt hatten, wurden nach dem Kongress angeschrieben. In dem Brief wurden sie gebeten, ihre Wortmeldung schriftlich einzureichen. Bei 44 Anträgen erfolgte keine Reaktion oder die Wortmeldung wurde zurückgezogen. Hier folgten die GR-Mitglieder in einer Blockabstimmung jeweils dem Beschlussvorschlag der ehrenamtlichen Antragskommission. Sie hatte die Anträge schon vor dem Kongress gesichtet, bewertet und eine Empfehlung für ein Votum abgegeben. Zu 54 weiteren Anträgen gingen die angemeldeten Wortbeiträge ein. Daraufhin beschäftigte sich die Antragskommission vor und während der GR-Sitzung Mitte März noch einmal mit ihnen, nahm teilweise die Argumente auf und änderte ihre Abstimmungs-Empfehlung.

Debatte um Beiträge und Rechtsschutz

Außerdem diskutierte der GR den Vorschlag einer Senkung von ver.di-Mitgliedsbeiträgen für Auszubildende. Befristet bis zum nächsten Kongress im Jahr 2011 wollte die Bundesfachbereichskonferenz Bund und Länder sie auf 0,5 Prozent (bisher ein Prozent) ihres Lehrlingslohns senken. Damit sollte Jugendlichen ein weiterer Anreiz geboten werden, in ver.di einzutreten. Doch selbst die Jugendvertreter sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Schließlich habe auch das kostenfreie Schnupperjahr für Azubis dauerhaft keine nennenswerten Mitgliederzuwächse gebracht.

Stark debattiert wurde auch ein Antrag zur Weiterentwicklung des Rechtsschutzes. Die Delegierte Elisabeth Adam wies in ihrer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass es Mängel gebe. Auch aus Kreisen der GR-Mitglieder wurden Beispiele dafür genannt. Der Antrag wurde angenommen, die GR-Mitglieder waren sich einig, dass die neu geschaffene ver.di-Rechtsschutzrichtlinie durchaus schon die Weichen für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen und dem Rechtsschutz gestellt habe. Außerdem stünden den kritisierten Einzelfällen jährlich rund 50000 Verfahren gegenüber, die für die ver.di-Mitglieder erfolgreich geführt werden.

Der Gewerkschafsrat besteht aus 93 ehrenamtlichen Mitgliedern. Seine Vorsitzende Monika Brandl war mit der nachgeholten Antragsdebatte sehr zufrieden: "Wir haben uns ausreichend Zeit genommen und für die Anträge einen kompletten Tag eingeplant. Wir sind sehr konstruktiv an die Debatte herangegangen, um der Bedeutung der Anträge gerecht zu werden."