Dr. Wolfgang Teske ist Vizepräsident des Diakonischen Werks Deutschland

ver.di PUBLIK | Die Kirchen haben eine eigene Arbeitsgesetzgebung und Streiks sind verboten. Halten Sie das für noch zeitgemäß?

Wolfgang Teske | Die Dienstgemeinschaft und darauf aufbauend der Dritte Weg sind zeitgemäßer denn je. Sie ermöglichen einen Interessenausgleich, bei dem Streik und Aussperrung ausgeschlossen sind. Damit ist auch in Situationen, in denen sich Dienstgeber und -nehmer nicht einig sind, eine umfassende Versorgung der Kranken, Alten und Behinderten gewährleistet - und für die ist die Diakonie ja schließlich da.

ver.di PUBLIK | Viele Diakonische Einrichtungen gliedern seit Jahren Teile ihrer Belegschaft aus, um Kosten zu sparen. Widerspricht das nicht Ihrer Vorstellung von Dienstgemeinschaft?

Teske | Aus unserer Sicht als Spitzenverband ist das nicht besonders erfreulich, aber wir können nichts dagegen unternehmen.

ver.di PUBLIK | Gehören denn aus ihrer Sicht die Menschen, die in der Wäscherei arbeiten oder putzen, zur Dienstgemeinschaft dazu?

Teske | Zur Dienstgemeinschaft gehören alle, die sich in den Auftrag der Kirche stellen. Die Menschen in den ausgelagerten Betrieben nehmen zwar im Sinn des Arbeitsrechts nicht an der Dienstgemeinschaft teil. Wenn sie sich aber in die Arbeit mit einbringen, dann sind sie dennoch Teil der Dienstgemeinschaft.

ver.di PUBLIK | Aber in diesen outgesourcten Unternehmen werden ja bis zu 30 Prozent niedrigere Löhne bezahlt.

Teske | Das ist der Wettbewerbssituation geschuldet. Diakonische Einrichtungen und Dienste machen das ja nicht wie die gewerblichen, um ihre Gewinne zu steigern, sondern um zu überleben, damit sie den kirchlichen Auftrag weiter erfüllen können.

ver.di PUBLIK | Der evangelische Kirchengerichtshofs hat der Einrichtung Bremen Friedehorst verboten, weiter auf Dauer Leiharbeitnehmer einzustellen - doch die Einrichtung reagiert nicht. Halten Sie das für akzeptabel?

Teske | Die Entscheidung des Kirchengerichtshofs bezog sich auf einen konkreten Fall - und da hat meiner Kenntnis nach Friedehorst entsprechend reagiert.

ver.di PUBLIK | Sie interpretieren das Urteil also so, dass es keine grundsätzliche Entscheidung gegen die Einstellung von Dauerleiharbeitnehmern darstellt?

Teske | Entscheidungen des Kirchengerichtshofs wirken - wie alle gerichtlichen Entscheidungen prinzipiell - immer nur im Einzelfall. Das Urteil, das ich sehr intensiv gelesen habe, enthält sinnvolle Anregungen, über andere Punkte kann man streiten.

ver.di PUBLIK | Sie sehen also keinen Grund, Friedehorst aus der Diakonie rauszuschmeißen?

Teske | Wir könnten das gar nicht, weil die Einrichtung Mitglied im Landesverband und nicht im Bundesverband ist. Es ist die Entscheidung des Diakonischen Werks in Bremen, wie in diesem Fall zu verfahren ist.

ver.di PUBLIK | In Hamburg hat eine moslemische Bewerberin erfolgreich gegen die Diakonie geklagt, weil sie auf Grund ihres Glaubens nicht eingestellt wurde. Das widerspricht dem Antidiskriminierungsgesetz, urteilten die Richter. Wie will die Diakonie künftig mit solchen Fällen umgehen?

Teske | Wir halten das Urteil für falsch. Deshalb hat das Diakonische Werk Hamburg dagegen Berufung eingelegt. Ein staatliches Gericht kann nicht entscheiden, welche Bereiche unserer Arbeit verkündigungsnah sind. Außerdem ist die Angelegenheit in der Öffentlichkeit auch etwas falsch dargestellt worden. Die Frau ist nicht abgelehnt worden, weil sie nicht evangelisch ist, sondern weil es eine fachlich besser qualifizierte Bewerberin gegeben hat. Richtig ist allerdings, dass in einem Vorgespräch die Frage nach der Kirchenzugehörigkeit gestellt worden ist.

ver.di PUBLIK | In Ostdeutschland sind weniger als 40 Prozent der Belegschaft Kirchenmitglieder. Doch nur evangelische Kollegen können in die Mitarbeitervertretung gewählt werden. Finden Sie das nicht undemokratisch?

Teske | Wer Verantwortung übernehmen will in einem evangelischen Sozialunternehmen, muss auch einer christlichen Kirche angehören. Das ist nicht undemokratisch.

Interview: Annette Jensen