Ausgabe 12/2009
Ein Zeichen gegen Ausbeutung
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge achtet das Land Bremen künftig auf tarifliche, soziale und ökologische Mindeststandards. Das sieht ein neues "Tariftreue- und Vergabegesetz" vor, das mit großer Mehrheit von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen wurde. Nach Darstellung der rot-grünen Koalition ist Bremen damit das erste Bundesland mit einem so weit gehenden Gesetz. Berlin und Brandenburg wollen folgen (ver.di publik berichtete).
Zunächst hatte bereits Niedersachsen 2002 beschlossen, Bauaufträge nur noch an Firmen zu vergeben, die den ortsüblichen Tariflohn zahlen; dies sollte auch für ausländische Betriebe gelten. Das Gesetz scheiterte jedoch am Europäischen Gerichtshof (EuGH), der den freien Dienstleistungsverkehr beeinträchtigt sah.
Ortsüblicher Tariflohn
Bremen setzt die EuGH-Vorgaben jetzt durch ein Stufensystem um: Das neue Gesetz verlangt ortsüblichen Tariflohn nur für den öffentlichen Nahverkehr. In den wenigen anderen Branchen, in denen bundesweit Mindestlöhne festgelegt wurden, müssen diese auch von ausländischen Firmen gezahlt werden. Für alle anderen Aufträge gelten 7,50 Euro Mindestlohn - aber nicht bei europaweiten Ausschreibungen.
Bei gleichwertigen Angeboten erhalten solche Unternehmen den Auftrag, die Ausbildungsplätze anbieten, Schwerbehinderte beschäftigen und die Gleichberechtigung fördern. Ferner will Bremen Umweltkriterien berücksichtigen und "darauf hinwirken", dass etwa Computer oder Straßenpflaster nach internationalen Mindestarbeitsbedingungen hergestellt wurden, vor allem ohne Kinderarbeit. Der Bremer ver.di-Geschäftsführer Rainer Kuhn hält das neue Gesetz für einen "kleinen, aber wichtigen Schritt". Er hofft, dass noch weitere Bundesländer das Bremer Vorbild aufgreifen. Wichtig ist ihm aber auch, dass die Behörden die Einhaltung der neuen Vorschriften genügend kontrollieren. Die Gewerkschaft ist bereit, dabei mitzuhelfen - indem sie den Behörden etwaige Verstöße meldet. stg