Die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung für Selbstständige in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung heißt künftig "Pflichtversicherung auf Antrag". Den ursprünglich bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristete Versicherungsschutz gegen Arbeitslosigkeit soll nach dem Willen der Bundesregierung erhalten bleiben - allerdings in modifizierter Form. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf "für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt" soll im Herbst verabschiedet werden. "Das gibt uns Zeit, auf ein paar nötige Nachbesserungen hinzuarbeiten", sagt Veronika Mirschel. Die Leiterin des Referats Freie und Selbstständige in ver.di freut sich über die Entscheidung einer Fortführung: "Schon die ist ein Erfolg von ver.di."

Unverändert bleibt nach dem Entwurf: Wer in den zwei Jahren vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mindestens ein Jahr in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung pflichtversichert war oder unmittelbar vorher Arbeitslosengeld I bezogen hat, kann sich als Selbstständiger weiter versichern. Allerdings sollen Versicherungswillige in Zukunft mehr bezahlen. Bislang betrug der monatliche Beitrag ein Viertel der monatlichen Bezugsgröße, einem fiktiven Einkommen, das sich aus dem durchschnittlichen Einkommen deutscher Arbeitnehmer/innen errechnete. Für die Gründungsphase soll sich der Beitrag an der halben, ab 2012 dann an der vollen Bezugsgröße bemessen. In Zahlen bedeutet das eine Beitragserhöhung von jetzt 17,89 Euro (West) und 15,19 Euro (Ost) auf zunächst 38,33/32,55 Euro und später auf 76,65/ 65,10 Euro. Bei gleich bleibender Höhe des Arbeitslosengelds verschlechtert sich also zunächst einmal das Preis-Leistungs-Verhältnis. Für bereits Versicherte, die das nicht mitmachen wollen, gibt es die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts. Existenzgründer zahlen auch nach 2012 im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit nur den halben Betrag. Zudem wurden Kündigungsfristen und -möglichkeiten erweitert.

Veronika Mirschel kritisiert dabei vor allem, "dass Beiträge an Bezugsgrößen bemessen werden, die Höhe des Arbeitslosengeldes sich aber allein nach der für die Arbeit notwendigen Qualifikation richtet. Da bekommt ein Kioskbesitzer weniger raus als ein Akademiker - bei gleicher Beitragszahlung". Dann müsse auch eine einheitliche Bezugsgröße bei der Leistung entwickelt werden, folgert sie.

Die Pflichtversicherung auf Antrag geht mit einer fünfjährigen Bindung einher. Folgerichtig wäre es dann aber, sagt Mirschel, dass die neue Pflichtversicherung ihre Türen endlich auch für die langjährig Selbstständigen öffnet. Um das zu erreichen, wird die Lobbyarbeit von ver.di weitergehen. jm