Ein Betrieb - viele Verträge

VON Maria Kniesburges

Künftig können in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften gelten. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Ende Juni entschieden und damit den Grundsatz der Tarifeinheit (ein Betrieb - ein Tarifvertrag) für nichtig erklärt, nach dem jahrzehntelang verfahren worden war. Die höchsten Arbeitsrichter begründeten ihr Urteil mit dem Verweis darauf, dass es für das Prinzip der Tarifeinheit keine Rechtsgrundlage gebe: "Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können."

Bemerkenswerte Eintracht

Weil dieser Spruch des BAG zu erwarten war, hatten die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bereits Anfang Juni in bemerkenswerter Eintracht eine Initiative ergriffen: In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie den Gesetzgeber auf, das Prinzip der Tarifeinheit künftig per Gesetz vorzuschreiben, um eine Zersplitterung der Tariflandschaft zu vermeiden. Nach den Vorschlägen von BDA und DGB soll in einem Betrieb weiterhin nur ein Tarifvertrag wirksam werden, und zwar der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Dieses so genannte Mehrheitsprinzip soll das bisher angewandte Spezialitätsprinzip ersetzen, nach dem der Tarifvertrag gilt, der die speziellsten Regelungen für ein Unternehmen enthält. Dadurch war es etwa kleinen christlichen Gewerkschaften bislang möglich, Flächentarifverträge durch Haustarifverträge auszuhebeln.

In ver.di wird auch Kritik laut

Auf Kritik auch innerhalb der Gewerkschaften und von ihnen nahestehenden Arbeitsrechtlern ist die Initiative von BDA und DGB vor allem deswegen gestoßen, weil auch eine gesetzliche Regelung der Friedenspflicht vorgeschlagen wird. Die Minderheits-Gewerkschaften sollen demnach für die Geltungsdauer des Mehrheitstarifvertrags an die Friedenspflicht gebunden sein. Darin sieht die ver.di-Fachgruppe Verlage, Druck und Papier einen Verstoß "gegen die vom Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie, weil sie das Streikrecht antastet". Die Fachgruppe lehnt die Initiative von BDA und DGB daher rundweg ab. Auch der ehemalige Präsident des BAG und derzeitige Vorsitzende des DGB-Schiedsgerichts, Thomas Dieterich, kritisiert den Vorschlag in der Süddeutschen Zeitung scharf: "Wo bleibt die Vereinigungsfreiheit, die zu den Grundrechten gehört?" Der ver.di-Bundesvorstand dagegen begrüßt den Vorschlag von BDA und DGB. Wie der stellvertretende Bundesvorsitzende Gerd Herzberg gegenüber der ver.di PUBLIK erklärte, unterstützt ver.di die Initiative, weil damit letztlich eher eine Sicherung des Streikrechts erreicht werden könne.

Interview Seite 15