Schlechte Arbeitsbedingungen

ERWERBSBIOGRAFIEN | Etwa jeder dritte Beschäftigte leistet meist körperlich schwere Arbeit. Diese schlechten Arbeitsbedingungen beeinflussen oft das ganze Leben. Denn diese Menschen werden häufiger arbeitslos, müssen meist früher aus dem Beruf ausscheiden und haben in der Regel auch eine niedrigere Rente. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie (Inifes), die die Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat. Der Großteil der körperlich hart Arbeitenden könne nicht bis 65 arbeiten - und erst recht nicht bis 67, sagten Ernst Kistler und Falko Trischler von Inifes nach der Auswertung der Daten. Auch Beschäftigte mit starken seelischen Belastungen hielten nicht so lange durch. Die Chancen, durch einen beruflichen Wechsel bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen, seien heute geringer als in den 1980er Jahren.


2. Mai 1933

WETTBEWERB | Am 2. Mai diesen Jahres hat sich zum 77. Mal der Jahrestag des Überfalls nationalsozialistischer Sturmtrupps auf Gewerkschaftshäuser gejährt. Am Beispiel eines Gewerkschaftshauses der eigenen Region sollen Schüler/innen der 8. bis 11. Klassen einen solchen Überfall recherchieren und darstellen. Mit diesen Wettbewerbsbeiträgen können sich Klassen, Teams und Einzelne aller Schularten am Schülerwettbewerb zur Geschichte des 2. Mai 1933 beteiligen. Eingereicht werden sollen die Beiträge bis zum 7. Februar 2011. Die Preise werden am 2. Mai 2011 in Berlin verliehen. Zu gewinnen gibt es Preise im Gesamtwert von 25 000 Euro. Ziel des Wettbewerbs ist, die geschichtliche Erinnerung wach zu halten und das kritische Bewusstsein gegen Neonazis zu stärken. Ausgeschrieben wird der Preis von der Gewerkschaftlichen Immobiliengesellschaft für Restitutionsobjekte (Giro), die mit den Bezirken des DGB kooperiert. Schirmherr ist der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.

www.zweiter-mai-1933.de


Tarifstandards koppeln

TARIFTREUE | Die meisten Bundesländer wollen die Vergabe öffentlicher Aufträge mit der Einhaltung von Tarifstandards koppeln. Darüber hinaus legen einige Länder auch vergabespezifische Mindestlöhne fest. Das hat eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. Im April 2008 hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes nicht mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar seien. Jetzt versuchen jedoch immer mehr Länder, "die Spielräume für soziale Kriterien auszuloten, um bei der öffentlichen Vergabe faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen", sagt WSI- Tarifexperte Thorsten Schulten.