Ausgabe 12/2010
Die Angleichung
GEWERKSCHAFTSBEITRAG
6. Dezember 2010
Im November 2010 wurde bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, bei denen der Beitrag im Jahr 2010 trotz Tariferhöhungen noch nicht angehoben wurde, der Gewerkschaftsbeitrag gemäß dem durchschnittlichen Tarifabschluss der jeweiligen Branche angeglichen. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Mitgliedsbeitrag ein Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst.