ver.di-Migrant/innen fordern Wahlrecht in Deutschland

Kampagne | Der ver.di-Bundesmigrationsausschuss hat auf seiner Tagung Ende November eine Kampagne beschlossen, mit der vor der Bundestagswahl 2013 das Wahlrecht für Migrant/innen ohne deutschen Pass gefordert werden soll. Es geht um das allgemeine Wahlrecht für alle rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrant/innen. Die Kampagne setzt damit einen Beschluss des ver.di-Bundeskongresses 2011 um, geplant ist sie für den Zeitraum März bis September 2013. Etwa 7,2 Millionen Einwanderer in Deutschland haben einen ausländischen Pass; das aktive und passive Wahlrecht ist auf der Ebene des Bundes und der Länder jedoch an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Bei Kommunalwahlen dürfen Einwohner/innen aus anderen EU-Staaten ohne deutschen Pass wählen und kandidieren. Angehörige sogenannter Drittstaaten sind auch von diesem Recht ausgeschlossen. Wer die gesellschaftliche Teilhabe von Migrant/innen wolle, müsse beim Wahlrecht anfangen, so der Bundesmigrationsausschuss.


Neuer Newsletter ab Januar

Migrationspolitik | Ab Januar 2013 erscheint einmal im Monat der ver.di-Newsletter zu aktuellen Themen der Migrationspolitik und des beruflichen Alltags von Migrant/innen in Betrieben und Dienststellen. Die Veröffentlichung können Interessierte sowohl online als auch auf Papier gedruckt bestellen.

E-Mail: migration@verdi.de


Erfolgreich gegen Lohnbetrug in der Container-Logistik

Migration und Arbeit | Die gewerkschaftliche Anlaufstelle für Menschen ohne Papiere "Migration und Arbeit" (MigrAr) Hamburg hat einen weiteren Erfolg zu verzeichnen. Sie unterstützte den Kollegen K., der seit 1999 in Deutschland lebt, und übergab seinen Fall schließlich an den DGB-Rechtsschutz. Mit dessen Hilfe konnte K. vor dem Arbeitsgericht erreichen, dass er die ihm laut Gerichtsurteil noch zustehende Lohnsumme von 1865,27 Euro aus dem Insolvenzgeld seines früheren Arbeitsgebers Una's Containerlogistik erhielt. K. lebt ohne Aufenthaltsberechtigung in Deutschland und arbeitete als Schichtleiter und Vorarbeiter in der Containerlogistik. Der Arbeitgeber war über seinen Aufenthaltsstatus informiert. Vereinbart war ein Stundenlohn von 8,50 Euro, der Tariflohn liegt bei 11,59 Euro. K. erhielt nur für einen Monat Lohn, der Lohn für zwei weitere Monate wurde nicht gezahlt. Er berichtet, dass die Firma regelmäßig Menschen ohne Papiere beschäftige und sie nicht bezahle. Irgendwann gingen sie dann "freiwillig".


Informationen über Arbeitnehmerfreizügigkeit

Internet | Aktuelle politische und juristische Informationen gibt das Projekt "Faire Mobilität". Einblick in die Arbeit der insgesamt sechs DGB-Beratungsstellen für Beschäftigte aus mittel- und osteuropäischen EU-Ländern bietet die Website www.faire-mobilitaet.de