Sisyphosarbeit ohne Ende - und ohne Sicherheit

Uruguay war das erste Land, die Philippinen folgten im September. Beide haben die Konvention 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert. Die Konvention ist das Übereinkommen der ILO-Vollversammlung, das am 16. Juni 2011 die Normen für "menschenwürdige Arbeit im informellen Beschäftigungssektor" festgelegt hat. Es geht um bisher rechtlose Hausangestellte. Mit der Konvention wurden zum ersten Mal ihre Rechte auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub und einen sicheren Arbeitsplatz, auf Überstundenvergütung, Ruhezeiten und Sozialversicherungsschutz international anerkannt. Hinzu kommt das Verbot von Gewalt und Missbrauch.

Mehr als 100 Millionen Menschen arbeiten weltweit in Privathaushalten, kochen, waschen, pflegen Kranke und Alte, betreuen Kinder. Ihre Arbeit, so heißt es im Flugblatt der Kampagne "12 by 12 - Rechte und Schutz für Hausarbeitskräfte", sei "missachtet, unterbezahlt, unsichtbar". 82 Prozent von ihnen sind Frauen, viele davon Migrantinnen. 15,5 Millionen sind Kinder.

Das Inkrafttreten der Konvention bewertet Nicola Liebert von der ILO Berlin als Erfolg: "Die Aufmerksamkeit für das Schicksal der Hausangestellten ist dank des Übereinkommens in der ganzen Welt größer geworden." Gewerkschaften und Migrantenorganisationen kritisieren das Zögern der ILO-Mitgliedsstaaten bei der Ratifizierung, vor allem die Zurückhaltung der westlichen Industrieländer, darunter Deutschland. ver.di wirft der Bundesregierung mangelnden politischen Willen vor. Deutschland hat rund 30 Konventionen der ILO noch nicht ratifiziert. Hierzulande beschäftigen 2,6 Millionen Haushalte regelmäßig Teilzeit-Haushaltshilfen, 90 Prozent davon ohne Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Steuern. Schwarzarbeit, die die Beschäftigten in die Altersarmut führt. Der DGB spricht von prekären Arbeitsbedingungen. In deutschen Haushalten arbeiten viele Menschen ohne Papiere, also ohne gesicherten Arbeitsplatz und noch dazu ohne legalen Aufenthaltsstatus.

Die Kampagne geht weiter

Die ILO-Konvention kann grundlegende Menschenrechte nur durchsetzen, wenn die ILO-Mitgliedsstaaten die beschlossene Norm in nationales Recht umsetzen. Auf die Frage nach der Ratifizierung durch die Bundesregierung erklärte Dominik Ehrentraut vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eine abschließende Aussage hinsichtlich der Ratifizierbarkeit lasse sich erst nach Abschluss der derzeit laufenden rechtlichen Prüfung treffen. Die Bundesregierung setze jedoch alles daran, die Prüfung so rasch wie möglich abzuschließen.

Solche Willenserklärungen reichen für die Betroffenen und Organisationen wie das Domestic Workers Network, ein Netzwerk von Gewerkschaften und anderen Organisationen, nicht aus. Sie setzen deshalb die vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) unterstützte "12 by 12"-Kampagne fort. Die Kampagne will bis Ende 2012 zwölf Industrieländer für die Ratifizierung gewinnen. Elefteriya Yuanidis

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