Ein Mindestlohn ist ein Mindestlohn, und gilt für alle, sollte man meinen. Aber in Deutschland ist das nicht so. Etliche Menschen werden nämlich von dem gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen, der ab dem 1. Januar 2015 gelten wird. Unter den Ausgeschlossenen sind auch sehr viele junge Menschen, die unter 18-Jährigen, Praktikant/innen, Zeitungszusteller/innen und Saisonkräfte. Jetzt gibt es nur eine Karte, die gespielt werden kann: ein Ass, das sticht.

Petra Welzel