URLAUB - Ausbildung, Berufsschule, arbeiten, lernen... schön, dass es auch noch Urlaub gibt. Denn wer viel arbeitet, dem steht Erholung nicht nur zu, sondern der hat sie auch dringend nötig. Aber wie lang darf der Urlaub sein? Und wie sieht es aus mit der Bezahlung in der freien Zeit? Die gesetzlichen Grundlagen für Urlaubslänge und -zeitpunkt sowie Urlaubsentgelt sind für Jugendliche in § 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) geregelt. Allerdings finden sich dort lediglich die Mindeststandards. Gibt es einen längeren tarifvertraglichen Urlaubsanspruch oder eine günstigere Regelung durch eine Dienst- beziehungsweise Betriebsvereinbarung, dann gelten diese besseren Regelungen. 24 Werktage - das ist die gesetzliche Mindesturlaubsdauer. Dieser Urlaubsanspruch ist nach Alter gestaffelt: Laut § 19 des JArbSchG muss der Arbeitgeber allen unter 16-Jährigen einen Jahresurlaub von 30 Werktagen gewähren. Wer unter 17 Jahre alt ist, bekommt 27 Werktage Urlaub und alle unter 18-Jährigen 25 Werktage. Als Werktage gelten der Montag bis Samstag. Achtung: Der volle Urlaubsanspruch besteht zum ersten Mal nach sechsmonatiger Dauer des Arbeitsverhältnisses. Im Netz gibt es noch einiges mehr, was Ihr wissen solltet: www.ausbildung.info/news/reif-fuer-die-insel


Und anschließend an die Uni

WEITERBILDUNG - Machen wir uns nichts vor: Nur 40 Prozent der Auszubildenden werden nach ihrer Ausbildung tatsächlich übernommen. Alle anderen müssen sich entweder einen anderen Job suchen oder sich weiterbilden. Zum Beispiel mit einem Studium. In der Regel eröffnet das viele berufliche Perspektiven. Doch den erlernten Beruf zu verlassen und ein Studium zu beginnen, ist keine leichte Entscheidung. Davor sind folgende Fragen zu klären:

  • Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?
  • Welches Studium passt zu mir?
  • Kann ich mir ein Studium leisten?
  • Was nützt mir ein Studium?

Auch mit abgeschlossener Berufsausbildung und etwas Praxiserfahrung steht der Weg in ein Studium offen - häufig müssen Bewerber/innen dafür allerdings eine gesonderte Prüfung ablegen. So kann man zum Beispiel an der Europäischen Akademie der Arbeit in Frankfurt/Main nach abgeschlossener Berufsausbildung auch ohne Abitur studieren. Auch in Hamburg gibt es so eine Möglichkeit. Die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium ohne Abitur sind je nach Bundesland, Hochschule und Studienfach sehr unterschiedlich. Nähere Informationen am besten beim Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes erbitten.

Für Gewerkschaftsmitglieder bietet die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (HBS) spezielle Starthilfen, Stipendien und Lernunterstützung. Das neue Förderprogramm der Stiftung ist auf neun Studiengänge der Gesundheits- und Ingenieurwissenschaften ausgerichtet. Und auch wenn sich während des Studiums Fragen oder Hürden auftun, gibt es gewerkschaftliche Unterstützung. Je nach Thematik stehen dann verschiedene gewerkschaftliche Anlaufstellen mit Rat und Tat zur Seite. Studentische Interessen kommuniziert und koordiniert in ver.di die "AG Studierende". Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft besteht aus Schüler/innen, Studierenden und Promovierenden aus ganz Deutschland.

https://biwifo.verdi.de

http://www.boeckler.de/20.htm


Und? Was willst du werden?

BERUFSORIENTIERUNG - Deine beruflichen Wünsche und Ziele kannst nur Du allein bestimmen. Wenn Du irgendwann die ganz genaue Antwort weißt - fantastisch! Wenn nicht - auch kein Beinbruch. Berufliche Wünsche müssen sich oft erst entwicklen, manchmal auch über mehrere Jahre hinweg. Auf unserem Infoportal findest Du ein paar nützliche Tipps, damit Du am Ende weißt, wo es lang geht: www.ausbildung.info/berufsorientierung