Dass Arbeitgeber sich gegen Arbeitnehmervertreter stellen, kommt vor. Was der Vorstand der BKK Verkehrsbauunion (VBU) jedoch praktiziert, ist bei den Krankenkassen schon sehr viel seltener: Er versucht, Belegschaft und Personalrat zu spalten. ver.di und der Personalratsvorsitzende Andreas Zink sind dabei vom Arbeitgeber als "die Bösen" auserkoren worden.

Zum 1. Januar 2012 fusionierte die BKK VBU mit der BKK-futur. Die Frage nach einem Tarifvertrag wurde dringlich, denn die BKK-futur gehörte bis zur Fusion zur BKK-Tarifgemeinschaft. Der andere Fusionspartner, die BKK VBU, war hingegen seit ihrer Gründung tariflos. Andreas Zink sagt dazu: "Die tariflichen Regelungen für die bisherigen Beschäftigten der BKK-futur wurden durch die Fusion Bestandteil der Arbeitsverträge. Wir wollten mit ver.di nun für alle 840 Beschäftigten der neuen BKK VBU einen Tarifvertrag aushandeln." Allerdings musste ver.di schnell feststellen, dass ernsthafte Verhandlungen mit dem Vorstand nicht zustande kommen würden. "ver.di und der Krankenkassenvorstand lagen bei allen Punkten zu weit auseinander", sagt Andreas Zink, der auch ver.di-Vertrauensmann ist.

Wer nicht petzt, wird abgemahnt

Die BKK VBU fand die "Gewerkschaft der Sozialversicherung" (GdS) bereitwilliger und schloss jüngst mit ihr einen Haustarifvertrag ab. Der liegt nach Einschätzung von ver.di weit unter dem Niveau vergleichbarer Tarifverträge bei anderen Krankenkassen. "Die wöchentliche Arbeitszeit ist länger, das Entgelt erheblich geringer", sagt Horst Kasten, der zuständige Gewerkschaftssekretär bei ver.di Berlin-Brandenburg. Doch noch schlimmer als der unzulängliche Vertrag ist das, was darauf folgte: "ver.di-Mitglieder aus der BKK VBU fühlten sich von Führungskräften unter Druck gesetzt, ihre ver.di-Mitgliedschaft zu kündigen und in die GdS einzutreten, angeblich,um die Geltung des Tarifvertrages nicht zu gefährden", so Kasten.

Der Arbeitgeber setzt auch den Personalratsvorsitzenden weiter unter Druck. "Aber ich habe ein breites Kreuz", sagt Andreas Zink. Im Personalrat kommen die sechs ver.di-Mitglieder mit den GdS-Vertretern gut aus. Für Andreas Zink steht deshalb die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber im Mittelpunkt: "Seit eineinhalb Jahren haben wir jede Eingruppierung von Kollegen abgelehnt, da keine wirksame Rahmendienstvereinbarung existiert." Das hat der Vorstand auch schon vor Gericht zugegeben. Das Arbeitsgericht Berlin stellte zudem fest: Eine Abmahnung gegen Andreas Zink war unrechtmäßig. Die hatte er bekommen, weil er sich geweigert hat, die Namen von Beschäftigten preiszugeben, die im Betrieb ver.di-Materialien verteilen.

Trotz dieser Erfolge vor Gericht rechnen Andreas Zink und seine Mitstreiter in der Betriebsgruppe und bei ver.di weiter mit Ärger durch den Vorstand. Er sagt: "Wir müssen auf alles gefasst sein!" Gudrun Giese