Vor einem Jahr konnte die Designerin Heike Wiechmann jubeln - und mit ihr Tausende Berufskollegen. "Der Geburtstagszug rollt zum Erfolg", kommentierte ver.di publik (8/2013) ein richtungweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), nach dem auch Schöpfer von Gebrauchsdesign grundsätzlich Anspruch auf "angemessene Vergütung" nach dem Urheberrecht haben (Az. I ZR 143/12).

Eine Nachzahlung für ihre Entwürfe eines Geburtstagszugs aus Holz - bis heute ein Verkaufsschlager - soll die selbstständige Spielwarendesignerin aber dennoch nicht erhalten, entschied nun das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG). Die Entwürfe seien "keine urheberrechtlich geschützten Werke", heißt es im OLG-Urteil vom 11. September 2014 (Az. 6 U 74/10). Ihrer "Geburtstagskarawane" - auch ein Verkaufserfolg - billigten die Schleswiger Richter immerhin Urheberrechtsschutz zu. Aber da seien die Ansprüche der Designerin verjährt, weil sie sie nicht 2007 gerichtlich geltend gemacht habe.

Die Fakten: 1998 erhielt die Lübeckerin 400 DM Honorar für die Entwürfe des Geburtstagszugs, mit dem ihr Auftraggeber bis heute einen vermuteten Millionenumsatz erwirtschaftete. Doch der Hersteller verweigerte eine Nachzahlung. Vor sechs Jahren reichte Heike Wiechmann - unterstützt von ver.di - Klage ein, die von der ersten und zweiten Instanz, dem OLG Schleswig, abgewiesen wurde. Begründung: kein Urheberrechtsschutz für Werke der angewandten Kunst. Im November 2013 revidierte der BGH seine bisherige Rechtsprechung und entschied, dass auch Gebrauchsdesign unter dem Schutz des Urheberrechts stehen kann. Damit ging alles zurück nach Schleswig - mit dem überraschenden Ergebnis.

"Mein Anwalt und ich sind fassungslos über die urheberfeindliche Urteilsbegründung", so Wiechmann. "Wenn dieses Urteil Bestand hat, ist das vor dem BGH erreichte bahnbrechende Urteil in weiten Teilen untergraben." Der Nachweis eines Designers, dass sein Design möglicherweise ein Bestseller ist, wäre damit sehr erschwert. Deshalb zieht die Designerin erneut vor den Bundesgerichtshof - mit ver.di.

Rüdiger Lühr