Teure Mode und schicker Schmuck sind die Handelsgüter von Stylebop.com, einer Art Amazon für Reiche. Geschäftsführer Mario Eimuth rühmt sich 40- bis 50-prozentiger Wachstumsraten jährlich. Im Umgang mit den Beschäftigten und Arbeitnehmerrechten zeigt sich die Geschäftsleitung hart - auch dabei dem Branchenriesen Amazon sehr ähnlich.

Anfang September erhielten zwei Beschäftigte ihre Kündigung, ohne jede Begründung im Fall des einen, Alexander Stingl. "Mir wurde ,ordentlich‘ zum Monatsende gekündigt bei sofortiger Freistellung", sagt er. Seltsam nur, dass das genau an dem Tag geschah, an dem zwei ver.di-Sekretäre aus München vor den Geschäftsräumen der Firma ein Flugblatt verteilt hatten. "Offenkundig wussten die Chefs, dass wir beide ver.di-Mitglieder sind. Da hat man uns für die Aktion verantwortlich gemacht, natürlich ohne dass man das offiziell erwähnen konnte", so Alexander Stingl. Bei seinem Kollegen Dominik Wohner tat sich der Arbeitgeber leichter mit der Kündigung, weil er einen Monat zuvor einmal wegen Zuspätkommens abgemahnt worden war. Allerdings war er seitdem stets pünktlich erschienen. Mit Unterstützung durch ver.di legten beide Männer jetzt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein.

Unbezahlte Überstunden im Arbeitsvertrag

Die wirklichen Gründe für den Zwist bei Stylebop.com dürften in dem seit zehn Jahren bestehenden Unternehmen selbst liegen. "Nach dem Arbeitsvertrag müssen wir alle bis zu fünf Stunden wöchentlich unbezahlte Überstunden leisten", sagt Dominik Wohner. Die sind als "kalkulatorischer Zuschlag" ins Entgelt einberechnet, und die Firma nutzt diesen Vertragspassus weidlich aus. Da Stylebop.com nicht tarifgebunden ist und jede/r Beschäftigte den Vertrag "freiwillig" unterschreibt, ist die Gratisarbeit rechtlich schwer angreifbar, wie Jürgen Emenegger von ver.di München erklärt: "Deshalb wollten wir mit dem Flugblatt die 200 Kolleginnen und Kollegen bei Stylebop.com über ihre Rechte aufklären." Der Chef wies den ver.di-Sekretär und seine Kollegin aus dem Gebäude. Das sei "kein Grund zum Aufgeben", meint Jürgen Emenegger. An den Arbeitsbedingungen habe sich nichts zum Besseren geändert. "45 bis 50 Stunden Arbeit wöchentlich für ein Einstiegsgehalt von 1800 Euro brutto im Monat sind ohnehin nicht üppig, angesichts der Münchener Preisverhältnisse jedoch völlig inakzeptabel." Dank der enormen Wachstumsraten, mit denen Stylebop.com auf seiner Internetseite wirbt, wären eine angemessene Vergütung und planbare Arbeitszeiten sicher nicht zu viel verlangt.

Fadenscheinige Gründe

Zudem setzt das Unternehmen, das gerade dabei ist, seinen Sitz ins Münchener Umland zu verlegen, sehr auf Flexibilität - nicht nur bei den Arbeitszeiten, sondern auch bei den Tätigkeiten. "Ich wurde überwiegend als Kommissionierer eingesetzt. Im Arbeitsvertrag ist das nicht festgelegt, und im Prinzip musste ich jede Arbeit verrichten", sagt Alexander Stingl. So war er "nebenbei" für die Zusammenstellung der Artikel zuständig, die für die Website des Unternehmens fotografiert wurden. Weil er Ende Juli einen entsprechenden Auftrag wegen einer plötzlichen Erkrankung nicht ausführen konnte, erhielt er nach der begründungslosen Kündigung von Anfang September schließlich Mitte September unter der Überschrift "Anhörung wegen Verdachtskündigung" ein Schreiben des Unternehmens. Darin wurde ihm unterstellt, die Krankheit nur vorgetäuscht zu haben, um einen ungeliebten Auftrag nicht erledigen zu müssen. "Völlig absurd", sagt der Ex-Mitarbeiter dazu. "Ich war krank und habe ein Attest nachgereicht." Zum Thema wurde die Erkrankung ohnehin erst mehr als einen Monat später - nach der ver.di-Aktion im Betrieb und der überstürzten Kündigung der beiden Beschäftigten. Alexander Stingl ist wegen dieser mehr als fadenscheinigen "Kündigungsgründe" zuversichtlich, dass das Arbeitsgericht in seinem Sinn entscheiden wird und Stylebop.com die Kündigung zurücknehmen muss. Gudrun Giese