Fast sieben Monate haben Torsten Wacker und seine Unterstützer gebangt. Ende September fiel die Entscheidung zu seinen Gunsten aus. Das Arbeitsgericht Mannheim hat es abgelehnt, die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden zu ersetzen. Begründet wurde das mit einem Fristversäumnis des Arbeitgebers, der Volksbank Kraichgau. Dort arbeitet Torsten Wacker seit 33 Jahren.

Seit 1992 ist er im Betriebsrat, seit 2000 Vorsitzender. Freigestellt ist er zu 80 Prozent. Einen Tag pro Woche hat er weiter in der Wertpapierabteilung gearbeitet, der Arbeitgeber versuchte , einen Kündigungsgrund zu konstruieren. Der Vorwurf: Wacker habe sich von Januar 2013 an als Wertpapierberater Provisionen erschlichen, indem er bei Transaktionen seine Beraternummer unzulässigerweise nachgetragen habe. Dabei ging es um knapp 450 Euro. Der Betriebsrat stimmte der Kündigung seines Vorsitzenden nicht zu.

ver.di vermutet, dass es der Volksbank Kraichgau mit der Kündigung darum gegangen sei, den Betriebsratsvorsitzenden mundtot zu machen. Der Betriebsrat war einer von zwei Gremien bundesweit, die Gerichtsverfahren geführt haben, weil der Arbeitgeberverband der Volksbanken einen Tarifvertrag mit den Pseudogewerkschaften DHV und DBV abgeschlossen hatte. Beide Organisationen haben zwar kaum Mitglieder, dennoch stimmten sie einem Tarifvertrag zu, der für die Arbeitnehmer viele Verschlechterungen bringt. Der Kraichgauer Betriebsrat hat das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Mannheim gewonnen. Deshalb muss der ver.di-Tarifvertrag angewendet werden, bis Arbeitgeber und Betriebsrat ein betriebliches Eingruppierungssystem abgeschlossen haben. Der Fall geht jetzt vor das Bundesarbeitsgericht. hla