Im November 2016 wurde bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, bei denen der Beitrag im Jahr 2016 trotz Tariferhöhungen noch nicht angehoben wurde, der Gewerkschaftsbeitrag gemäß dem durchschnittlichen Tarifabschluss der jeweiligen Branche angeglichen. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Beitrag ein Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst.

Mitglieder, die ihre Beiträge durch Einzelüberweisung/Dauerauftragszahlung entrichten, sind gebeten, gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung ihrer Einzelüberweisung oder ihres Dauerauftrages vorzunehmen.