Ausgabe 02/2017
Trickreiche Vereinbarung
Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) haben den Status von Arbeitnehmerinnen und sind nicht nur rechtlose Vereinsmitglieder mit Vollzeitjob: Mit dieser Feststellung hat das Bundesarbeitsgerichts (BAG) unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof einen Schlussstrich unter jahrelange Auseinandersetzungen gezogen (Aktenzeichen: 1 ABR 62/12).
Aber richtig freuen über ihren mühsam errungenen Erfolg vom 21. Februar 2017 können sich die 25.000 betroffenen Kolleginnen und ihre gewerkschaftlichen und betrieblichen Interessenvertreter/innen dennoch nicht. Denn wenige Tage zuvor war ihnen Bundearbeitsministerin Andrea Nahles, SPD, in den Rücken gefallen und hatte mit dem DRK-Präsidenten, dem ehemaligen Bundesinnenminister Rudolf Seiters, CDU, eine trickreiche Vereinbarung getroffen: Mit einer geringfügigen Gesetzesänderung sollen die Wirkungen des BAG-Urteils ausgehebelt werden, eine Lösung, die es laut Andrea Nahles, "den Rotkreuzschwestern erlaubt, ihr Modell weiterzuführen".
Dieses "Modell" der sogenannten Schwesternschaften enthält seit über 60 Jahren mehreren zehntausend Krankenschwestern fast alle Schutzwirkungen des Arbeitsrechts - auch das Streikrecht - vor und verwehrt ihnen den Zugang zur Arbeitsgerichtsbarkeit und die Beteiligung an Betriebsratswahlen.
Sonderstatus ist vollkommen abwegig
ver.di-Vorstand Sylvia Bühler hält den von Arbeitsministerin Nahles angestrebten Sonderstatus der Schwesternschaften für "vollkommen abwegig" und "nicht EU-rechtskonform". Die Gewerkschafterin interpretiert die BAG-Entscheidung vielmehr dahingehend, dass DRK-Schwestern "in Zukunft mit den Beschäftigten der Einsatzbetriebe gleichgestellt oder - noch besser - in diese Betriebe übernommen werden" müssen: "Wir bieten den Schwesternschaften erneut an, gemeinsam gute tarifliche Regelungen zu finden und die Ansprüche der Betroffenen zu sichern." Henrik Müller