Wenn's vors Gericht geht

48 Befristungen in acht Jahren - das darf nicht sein. Ein ver.di-Mitglied, das bei der Stadt Stuttgart immer wieder nur eine befristete Beschäftigung bekam, klagte mit Hilfe der DGB-Rechtsschutz GmbH und gewann. Die Mitgliedschaft in ver.di lohnt sich, wie das Beispiel zeigt, denn Gewerkschaftsmitglieder bekommen im Konfliktfall kostenfreien Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts.

Das klagende ver.di-Mitglied aus Stuttgart war seit dem 1. Juli 2004 bei der Stadt mit 9,09 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung unbefristet beschäftigt. Diese Stundenzahl wurde, ebenfalls unbefristet, auf 12,33 Prozent erhöht. Ab dann aber kamen weitere Wochenarbeitsstunden nur noch befristet dazu: insgesamt 48 Befristungen. Der letzte dieser vielen Änderungsverträge sah eine Arbeitszeit von 62,5 Prozent einer Vollzeitstelle vor und war erneut befristet. Dagegen setzte sich die Beschäftigte erfolgreich zur Wehr. Das Arbeitsgericht Stuttgart begründete, die Befristungen hätten die Arbeitszeit in der Spitze auf 75 Prozent der regelmäßigen Vollzeit erhöht. Nach dieser langen Zeit sei der Frau nicht zuzumuten, "wieder auf das Niveau eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zurückzufallen."

Peter Schmitz, Rechtssekretär bei ver.di, sagt, das Verfahren sei typisch: "Wir wollen dem Mitglied zu seinem Recht verhelfen, andererseits dienen die Verfahren auch dazu, neue soziale Schutzvorschriften durchzusetzen." In dem aktuellen Fall gehe es um prekär Beschäftigte und indirekt auch um die Diskriminierung von Frauen - Probleme, um die sich ver.di ohnehin über den Fall hinaus kümmert.

ver.di und DGB gemeinsam

Für den ver.di-Rechtsschutz arbeiten Jurist/innen von ver.di und der DGB-Rechtsschutz GmbH. Jährlich bearbeiten sie rund 50.000 Verfahren für ver.di-Mitglieder, das bedeutet, jedes 40. Mitglied wird in einem Jahr durch die Gewerkschaft rechtlich vertreten. Die Beratungen vor Beginn einer Vertretung sind sogar noch wesentlich mehr. Der Rechtsschutz erstreckt sich aber nicht nur auf das Arbeits- und Sozialrecht. Auch in Fragen des Beamtenrechts und im berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrecht bietet ver.di kompetente fachliche Vertretung.

Im Jahr 2016 hat die DGB-Rechtsschutz GmbH insgesamt 120.873 neue Verfahren geführt und dabei einen Betrag von 253 Millionen Euro für die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften erzielt. Knapp ein Drittel dieser neuen Verfahren wurden für ver.di-Mitglieder geführt. ver.di steht damit bei den Fallzahlen an zweiter Stelle.

Wie wichtig der Rechtsschutz ist, zeigt auch ein Blick in die Verfahrensstatistik: So ging es in jedem zweiten arbeitsrechtlichen Fall ums Arbeitsentgelt und in jedem vierten Prozess um betriebsbedingte Kündigungen. Das grundsätzliche Ziel sei es, die gesamte soziale Existenz der Betroffenen zu sichern und möglichst Altersarmut zu verhindern, sagt Peter Schmitz. Daher blieben auch die sozialrechtlichen Verfahren im Jahr 2016 auf einem hohen Niveau. Hier ging es vor allem um Fragen der Grundsicherung für Arbeitslose, ums Schwerbehindertenrecht und die Arbeitslosenversicherung. Doch auch Konflikte um Erwerbsminderungsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung führen immer häufiger vor Gericht.