Bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, bei denen der Beitrag im Jahr 2017 trotz Tariferhöhungen noch nicht angehoben wurde, wird im November 2017 der Gewerkschaftsbeitrag gemäß dem durchschnittlichen Tarifabschluss der jeweiligen Branche angeglichen. Nach ver.di-Satzung beträgt der Beitrag ein Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst. Mitglieder, die ihre Beiträge durch Einzelüberweisung/Dauerauftragszahlung entrichten, sind gebeten, gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.