Ausgabe 08/2017
Den digitalen Wandel gestalten
Kundgebung in der Tarifauseinandersetzung bei der Provinzial
Autos fahren autonom durch Kiel. Durch digitale Plattformen ist die Arbeit von Zeit und Ort entgrenzt. Willkommen in der Digitalisierung. Aus Sicht der Beschäftigten stellen sich entscheidende Fragen: Können Tarifverträge in Zukunft noch Schutz entfalten? Passen unsere Gesetze zum Arbeitsschutz und zur Arbeitszeit noch? Passen Dienst- und Betriebsvereinbarungen zu den neuen Formen der Arbeit?
Die Arbeitgeber sagen unisono, die Beschäftigten müssten flexibler sein. Feste Regelungen in der Arbeitswelt gehörten überprüft oder gar abgeschafft-
Bert Stach hat bis 2004 als Gewerkschaftssekretär in Kiel gearbeitet. Inzwischen organisiert er für ver.di die Gewerkschaftsarbeit in großen IT-Konzernen. Bei IBM sitzt er im Aufsichtsrat und legt sich regelmäßig mit der Konzerngeschäftsführung an. Zu den Flexibilisierungs-Phantasien der Arbeitgeber hat er eine klare Position: "Unsere Arbeitsgesetze bieten einen vernünftigen Rahmen, der schon jetzt bei weitem ausreichende Spielräume lässt." Die bei IBM tarifvertraglich geregelte Zeitsouveränität komme bei den Beschäftigten gut an. Allerdings seien die sich aus Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag ergebenen Leitplanken auch unbedingt einzuhalten, sonst drohten Gefährdungen, Stress, Überlastung und Burn-Out. Das sei für die Beschäftigten unerträglich, für Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft werde es teuer.
"Die bestehenden flexiblen Regeln reichen für einen global tätigen IT-Konzern, der quasi rund um die Uhr arbeitet, völlig aus und haben den Geschäftserfolg nicht eingeschränkt", erklärt Bert Stach die Position der Tarifkommission bei IBM. Das Arbeitszeitgesetz müsse in der aktuellen Fassung belassen werden. Auf der Grundlage der Arbeitnehmerschutzgesetze können Betriebs- und Personalräte Vereinbarungen treffen, die die Beschäftigten eines Unternehmens an der digitalen Revolution teilhaben lassen.
Ein gutes Beispiel dafür ist auch die Tarifrunde für die Provinzial Versicherung und HUK Coburg in Kiel. In der vierten Verhandlungsrunde am 30. August ist es nach intensiven Verhandlungen gelungen, einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Versicherungsbranche zu erzielen. Bestandteil des Verhandlungsergebnisses war auch Bildungsteilzeit und ein neuer Qualifizierungstarifver-trag, der allen Beschäftigten die Chance bietet, sich für neue Aufgaben zu qualifizieren, insbesondere wenn der Arbeitsplatz bedroht ist. In 2018 verhandeln die Tarifvertragsparteien über einen tarifvertraglichen Rahmen zu mobilem Arbeiten.