In den Parlamenten in Deutschland sinkt der Frauenanteil (siehe auch ver.di publik 8_2018). Sowohl im Bundestag als auch in den Landtagen sind seit den jeweils letzten Neuwahlen weniger Frauen vertreten als noch in der Wahlperiode zuvor. Jüngste Beispiele sind Brandenburg und Sachsen, wo Anfang September die Landtage neu gewählt worden sind. Auch wenn sich beide Parlamente bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe der ver.di publik noch nicht neu konstituiert hatten, steht fest, dass die Zahl der dort vertretenen Männer weiter angestiegen ist. In Brandenburg werden 31,8 Prozent der Abgeordneten weiblich sein, in Sachsen gar nur 27,7 Prozent.

In der Legislaturperiode zuvor waren es in Brandenburg noch 39,7 Prozent gewesen, in Sachsen etwa ein Drittel der Abgeordneten. Bundesweites Schlusslicht ist übrigens Baden-Württemberg mit 24,5 Prozent weiblicher Abgeordneter. Im Bundestag sind derzeit 30,6 Prozent der Parlamentarier*innen weiblich. Vor der Wahl 2017 waren es noch rund sechs Prozentpunkte mehr gewesen.

Ein Grund für dieses Absinken sind die Wahlergebnisse der AfD. In der Partei sind wenige Frauen vertreten. In Sachsen stellen sie gerade mal zehn Prozent dieser Fraktion, in Brandenburg knapp über 20 Prozent. Die Linkspartei hingegen, die ihre Parteilisten wie die Grünen paritätisch besetzt, hat Stimmen und damit auch Mandate verloren. Aber auch bei den Direktkandidat*innen haben sich bei beiden Wahlen häufig Männer durchgesetzt. So hat die CDU in Sachsen 45 Mandate errungen. In 41 Wahlkreisen haben Direktkandidat*innen der Union die meisten Stimmen bekommen, von ihnen waren nur sieben weiblich. Insgesamt sind in nur neun Wahlkreisen Frauen für die CDU angetreten.

In Brandenburg war vor der Landtagswahl ein Gesetz verabschiedet worden, nach dem die Parteilisten zu Wahlen ab 2020 paritätisch besetzt werden müssen. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke hatte sich in seiner Grundsatzrede vor dem Bundeskongress für ein Paritätsgesetz stark gemacht, eine Forderung, die die ver.di-Frauen schon lange vertreten. Damit sollen alle Parteien zu verbindlichen Frauenquoten bei der Aufstellung von Wahllisten und Direktkandidat*innen verpflichtet werden. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in mehreren anderen europäischen Ländern. hla