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Fairness per Gesetz, damit sportliche Ziele nicht zur Kostenfalle werdenFoto: Jens Kalaene/dpa

Verträge, deren Laufzeit sich bei Versäumen des Kündigungstermins automatisch um dieselbe Frist verlängern, Vertragsabschlüsse am Telefon – spätestens seit dem 1. März dieses Jahres werden solche nachteiligen Bedingungen ausgeschlossen. Die Rechte der Verbraucher*innen wurden mit dem seit 1. März gültigem "Gesetz für faire Verbraucherverträge" gestärkt.

Es geht um Verträge zu Telekommunikationsleistungen, Strom, Gas, mit Fitnessstudios, für Zeitschriften-Abonnements, Online-Partnerbörsen und Streaming-Dienste. Nicht einbezogen in die gesetzlichen Neuregelungen sind Versicherungsverträge und Vereinbarungen mit Finanzdienstleistern. Für die übrigen Dienstleister gilt nun: Automatische Vertragsverlängerungen nach Ablauf der zunächst abgeschlossenen Laufzeit – die meist 12 oder 24 Monate beträgt – gibt es nicht mehr. Verträge verlängern sich nach Ende der vereinbarten ersten Laufzeit auf unbestimmte Zeit und können von den Kund*innen jederzeit mit einmonatiger Frist gekündigt werden.

Manche Energieversorger versuchen, neue Kund*innen am Telefon zu gewinnen. Wer einem Wechsel zu einem anderen Strom- oder Wärmeversorger zustimmt, muss die möglicherweise unüberlegte Entscheidung nicht bereuen, denn die neuen Regeln schreiben die schriftliche Bestätigung des Vertragswechsels vor, per Brief, E-Mail oder SMS. Damit ist der Rückzug von einem mündlich zugesagten Vertragsabschluss möglich.

Online kündigen

Bisher hat mancher Anbieter von Telekommunikations- oder Energiedienstleistungen auf eine Kündigung nicht reagiert, sodass gekündigte Verträge weiterliefen. Seit dem 1. Juli 2022 muss es auf den Internetseiten der Anbieter die Möglichkeit geben, per Mausklick Verträge zu kündigen (Kündigungsbutton). Der Button soll auf der Unternehmens-Internetseite leicht zugänglich sein. Die vereinfachte Kündigungsmöglichkeit gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden. Der Anbieter ist verpflichtet, den Eingang der Kündigung schriftlich zu bestätigen. Setzt ein Dienstleister diese Vorgabe nicht um, kann der/die Kund*in den Vertrag fristlos kündigen.

Telefonwerbung ist schon länger verboten, wenn der oder die Angerufene nicht ausdrücklich zustimmt. Das neue Gesetz sieht nun strenge Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten dieser Einwilligungen vor, damit die Bundesnetzagentur unerlaubte Telefonwerbung wirkungsvoller ahnden kann.

Die Terminlage

Die Neuregelungen gelten für Telefon-⁠, Mobilfunk- und Internet-Verträge bereits seit dem 1. Dezember 2021, und zwar für neue wie für bestehende Verträge. Das ist allerdings eine Ausnahme: Für Verträge in anderen Bereichen, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gelten weiterhin die alten Regeln mit einer automatischen Vertragsverlängerung, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Ausgenommen von den Änderungen zur Vertragsverlängerung sind Versicherungsverträge. Und Webseiten, die Finanzdienstleistungen anbieten, müssen die Regeln zur Kündigung per Mausklick nicht umsetzen.

Die Verbraucherzentralen loben die geänderten Regeln, wissen aber noch nicht, wie gut sie in die Praxis umgesetzt werden, wie eine Anfrage ergab. Außerdem wünschen sie sich weitere Verbesserungen. So sollte die Bestätigung telefonisch geschlossener Verträge auf alle Branchen ausgeweitet, die zulässige erste Vertragslaufzeit auf maximal 12 Monate begrenzt und ein 14-tägiges Widerrufsrecht für alle langfristigen, in einem Ladengeschäft abgeschlossenen Verträge eingeführt werden. Gudrun Giese

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verbraucherzentrale.de/wissen/ vertraege-reklamation/kundenrechte/ gesetz-fuer-fairere-vertraege-mehr-schutz-bei-kosten-und-laufzeiten-55274